Wie Falschparker von (privatem) Firmenparkplatz fernhalten?

Hallo,

zu der Firma in der ich Arbeite gehört ein großer Firmenparkplatz, da durchaus mit erheblichen Kundenverkehr - gerade zu Stoßzeiten - zu rechnen ist.

Der Parkplatz ist eindeutig an der Einfahrt mehrfach und auch in den verschiedenen Parkreihen als Privatparkplatz gekennzeichnet und auch, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss, Zeitlimit 3h und Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden

Das Problem ist allerdings, dass in dem Gebiet eine stark angespannte Parkplatzsituation herrscht und so schon vor Geschäftsöffnung Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und dies auch während der Geschäftszeiten und nach Ladenschluss, sodass es sich, da diese nur für kurze Zeit am Tag vom Parkplatz fahren, um fremde Dauerparker zu handeln scheint, jedenfalls nicht um Kunden oder Mitarbeiter. Das Absperren des Parkplatzes ist allerdings aufgrund des Kundenverkehrs nicht wirklich sinnvoll möglich. In der Zeit des Ladenschlusses stören die Fremdparker ja nicht, aber wenn Kunden dann keinen Platz mehr bekommen ist das schlecht.

Was kann man gegen Dauerparker machen? Schranke, die nur während der Öffnungszeiten geöffnet ist? Strafzettel verteilen? Vielleicht doch die Drohung in die Tat umsetzen und konsequent abschleppen lassen? Verprellt man dadurch Kunden? Wir tendieren ja momentan dazu, dass man zunächst versucht, die Kunden im Geschäft ausfindig zu machen, (evtl. hat ja jemand nur die Parkscheibe vergessen) und falls sich derjenige nicht in Kürze meldet, zügig abzuschleppen, um klar zu sagen, dass Falschparken nicht toleriert wird.

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Auto in Autohaus beschädigt, wer haftet?

Hallo,

ich schildere kurz die Situation:

Ich habe mir im Autohaus einen etwas kostspieligeren Wagen angeschaut. Die Gänge durchgeschalten, alle Sitzplätze mal ausprobiert, Kofferraum gecheckt und so weiter. Das Merkwürdige war dabei schon, dass der Wagen draußen unbeaufsichtigt stand und mir nur von einem Mitarbeit aufgeschlossen wurde. Danach ist der Mitarbeiter wieder zurück ins Autohaus gegangen. Nachdem ich den Wagen fertig inspiziert hatte, ging ich zurück ins Autohaus und bat um eine Probefahrt. Ich musste im Haus noch ca. 10min warten, bis mir gesagt wurde, dass es an diesem Tag nicht geht. Kurz um, ich verabschiedete mich und setzt mich in mein Auto um wegzufahren. Doch bevor ich fahren konnte, hielt mich ein Mitarbeiter an. Er sagte mir, dass der Wagen weggerollt sei, gegen ein anderes Fahrzeug. Das Auto stand etwas abschüssig, ich habe die Handbremse nicht betätigt oder gar gelöst! Dieser Punkt wurde mir als erstes von einem Mitarbeiter vorgeworfen: "Wie kann man denn die Handbremse nicht anziehen und keinen Gang eingelegt haben, Sie waren die letzte Person im Fahrzeug!"

Aber bin ich als Kunde in der Pflicht zu prüfen, ob das Auto in erster Stelle ordnungsgemäß abgestellt wurde?

Auch nach dem durchschalten der Gänge verblieb ich ca. 10min beim Fahrzeug. Es bewegte sich kein Stück. Auch beim "zuknallen" des Kofferraumes nicht. Das Auto stand desweiteren nach meiner Besichtigung 10min offen, draußen rum.

Es gibt keinerlei Beweise, Videoaufnahmen oder Sonstiges. Ich ließ meine Personaldaten da und durfte danach fahren.

Einige Tage später wird mir auch dieser Punkt vorgeworfen. Das Autohaus hätte nach meinem wegfahren noch die Polizei gerufen, die den Fall vorläufig aufgenommen hätte. Als ich nach einem Unfallbericht gefragt hatte, wurde mir gesagt, dass es keine Unterlagen gäbe, und drohten mir damit, dass sie es auf Fahrerflucht hätten rauskommen lassen können.

Natürlich soll ich den Schaden jetzt auch bezahlen. Ich habe keine schriftlichen Unterlagen, nur den Kostenvoranschlag für die Reparatur des entstandenen Schadens.

Ich bin zwar versichert, trotzdem kommt mir der Umgang sehr komisch vor. Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage in so einem Fall erklären, oder war selber mal in der Situation!

Ich bedanke mir im vorraus ;)

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