Kündigung Untermietvertrag - Ersatzuntermieter

Hallo zusammen,

ich habe nun meinem Untermieter fristgerecht zum 31.01.2012 gekündigt.

Im Untermietvertrag findet sich folgende Klausel:

§ 7 Ersatzuntermieter

Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und -soweit erforderlich - zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, auch wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.


Nach meinem Verständnis tritt dieser Paragraph aber nur in Kraft, wenn die Kündigung von Seiten des Untermieters ausgeht. Da in meinem Fall aber ich und somit der Vermieter gekündigt habe, würde ich jetzt annehmen, dass der Untermieter kein Recht hat von mir zu verlangen einen Ersatzuntermieter anzunehmen.

Da man ja davon ausgeht, wenn der Vermieter kündigt, der Mieter oder in dem Fall Untermieter davon überrascht wird und nicht früher als in 3 Monaten raus will.

Paragraph 7 würde ich als Schlupfloch für den Untermieter definieren, für den Fall, dass dieser kündigt und früher als 3 Monate aus der Wohnung will.

Verstehe ich das ganze richtig, oder hat mein Untermieter die Möglichkeit mir jemand anderen vorzuschlagen?

Da ich keinen neuen bzw weiteren Untermieter nach diesen 3 Monaten will, wäre das ganze für mich sinnlos und nur ein Mehraufwand.

Was meint ihr dazu?

Danke für jede Info bzw Meinung.

Kündigung, Untermieter
Kündigung eines Mietverhältnisses- Denkmalgeschütztes Haus

Hallo ihrs,

Ich versuche euch das Thema um das es geht kurz und knackig zu erläutern:):

Wir (3 Personen) wohnen in Form einer Wohngemeinschaft einem über 100 Jahre alten Haus, welches unter Denkmalschutz steht. In den letzten Jahren wurde vieles nicht saniert oder renoviert. Ausserdem liegt unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bin Hauptmieter.

Nun haben wir (ich) einen neuen Vermieter (Eine Architektenfirma) bekommen. Dieser möchte am liebsten neue Veträge aufsetzen und forderte uns auf einen Mietaufhebungsvetrag zuzustimmen. das habe ich nicht getan. Um unsere Immobilie "attraktiver" zu machen wurden uns bereits Mieterhöhungen und Modernisierungskosten angekündigt, Außerdem sollten die Nebenkosten um 20 Euro erhöhnt werden, da nun ein Hausmeister tätig werden soll. Wir haben auf unseren Mietvertrag verwiesen, in dem keine Hausmeisterkosten oder eine solche Stelle vereinbart sind und zahlen weiterhin den alten Betrag.

Nurn habe ich ein paar Fragen: a) Der Vermieter darf doch nur um 20% die Miete erhöhen, da in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist oder? Kann die Mieterhöhung mehr betragen wegen eines "Inflationsausgleiches"?

b) Darf der Vermieter nur die Modernisierungskosten innerhalb unserer Wohnung zu 11 Prozent anrechnen und muss er nachweisen wie sich die Kosten zusammensetzen? Müssen wir solchen Modernisierung (keine energetischen) zustimmen, denn unsere Wohnung befindet sich in einm weitesgehend ordentlichen Zustand? Alle Fenster wurden von unserem alten Vermieter erst erneuert.. Dürfen andere Modernisierungen mitberechnet werden (Hausflur, Fassade usw)?

c) Der Vermieter möchte nicht einziehen und wir fallen auch nicht durch Mietrechtsverletzungen auf. Kann der Vermieter uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen um das denkmalgeschützte Haus komplett sanieren zu können? Es heißt hierzu als Kündigungsgrund:

Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.

Welche Auflagen hat er denn dabei zu erfüllen...muss er nachweisen das er das ganze Haus komplett sanieren kann (finanziell), was ist mit den anderen Mietparteien im Haus und muss er uns wieder einziehen lassen usw? Das Haus steht unter Denkmalschutz...kann er einfach so alles sanieren? Wir wollen in dem Haus wohnen bleiben!!!...kann nicht eine finanzielle Verwertung durch Erhöhung der Miete sichergestellt werden? Wer entscheidet oder wer weiß ob ihm Nachteile entstehen?

d) Der Vermieter hat gleich nebenan ein Haus und dort beträgt die Kaltmiete schon 300€ mehr und auch die Nebenkosten sind 20 € mehr. Es liegt auf der Hand dass der Vermieter die gleichen Preise nach Sanierung in unserer Wohnung einführen möchte. Außerdem hat er vor ddas Geschäft nebenan zu vergrößern. Er kann doch nicht zwei nebenstehende Häuser so einfach verbinden (Brandschutz)

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