Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Ich habe meine Wohnung gekündigt und wollte mir eine neue Wohnung suchen. Die Wohnungssuche hatte aber bisher nicht die gewünschten Erfolge, weil mein Freund vor ca. 1,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun stehe ich 3 Wochen vor dem Abgabetermin meiner derzeitigen Wohnung und meine Vermieterin will den Mietvertrag nicht mal um 1 Monat verlängern und die Kündigung auch nicht rückgängig machen. Liegt es vielleicht daran, dass ich letztes Jahr schon einmal gekündigt habe und die Kündigung dann wieder zurückgezogen habe (aus anderen Gründen)? Kann sie mich denn einfach so vor die Tür setzen? Ich habe einen 1Jährigen Sohn und ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte (wirklich niemanden) und was soll ich denn dann mit den Möbeln machen? Wenn ich Obdachlos werde nimmt mir das Jugendamt sicher mein Baby weg oder? Das ist aber noch nicht alles......wir hätten vielleicht trotz Offenbarungseid eine Chance auf eine Wohnung nur jetzt kommts...die Arge hat einfach wirklich Grundlos für Juni 11 keine Miete bezahlt und der Vermieter dieser Wohnung verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung...diese bekommen wir nun nicht. Und DAS fällt meiner Vermieterin erst am 20. Juni auf? 3 Wochen vor dem Auszugstermin?! Wir müssen das nun klären, aber meine Befürchtung ist, dass die Arge sich mal wieder unendlich viel Zeit mit der Bearbeitung dieses Falles lässt. Und am 1.Juli ist die nächste Miete fällig. Unsere Vrmieterin sagte, wenn die Miete auch Anfang Juli nicht kommt, wird sie uns fristlos kündigen. Also sitzen wir so oder so quasi auf der Straße. Wenn ich die Juni Miete noch schnell nachzahle haben wir sowieso kein Geld mehr für die neue Kaution und wir sollen ja definitiv in 3 Wochen raus. Kann mir vielleicht jemand helfen? Oder mir einem Tipp geben? Ich will nicht auf die Straße und ich will meinen Sohn nicht verlieren.

LG, Bella

Kinder, Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ALG II, Arbeitsamt, obdachlos
Arbeitgeber reagiert nicht auf meine Kündigung

Hallo,

Ich hatte am 1.4.11 einen neuen Job angenommen. Bei dem ich mich allerdings so unwohl gefühlt hab, dass ich am 30.5.11 das Gespräch mit dem Chef gesucht habe und meinen Kündigungswunsch geäußert habe. Da er mir nicht kündigen wollte, hab ich beschlossen es selbst zu tun. Im Vertrag steht "Kündigung in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen". Ich habe dann zu Hause die Kündigung fertig gemacht, zur Post gebracht und sie ist nachweislich per Einschreiben am 31.5.11 beim Arbeitgeber eingegangen.

Kündigungsformulierung:

"hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 2 Wochen, so wie der verbleibenden Urlaubstage, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich habe mich aus persönlichen Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung und damit auch den Künigungstermin, und meine Arbeitspapiere an die oben aufgeführte Adresse."

....... So und seit dem hab ich nix mehr von meinem Arbeitgeber gehört (bin auch seit dem 30.5. krank geschrieben, da es für mich nicht mehr möglich war dort zu arbeiten.)

Folgende Fragen:

  1. Bis wann muss ein Arbeitgeber reagieren bzw muss er überhaupt reagieren?

  2. Ich habe einen "dummen" Fehler gemacht und im Datum auf der Kündigung steht oben der 30.3.11 anstatt 30.5.11... Kann mir das zum Verhängnis werden? Aber habe ja erst am 1.4. da angefangen und die Kündigung ist ja per Einschreiben am 31.5. eingegangen. Spielt das Datum dann eine Rolle?

Kündigung, Arbeitsrecht
PVZ Stockelsdorf - kündigungsschreiben

Ich wurde durch meine jugendliche Naivität leider Opfer einer Abo-Falle [...]. Es wurde bereits über 2 monate geld von meinem Konto überwiesen woraufhin ich dort anrief. die frau am telefon sagte, die vertragslaufzeit beträgt 14(!!!) monate.

ich habe vor mich nun schriftlich an die firma zu wenden, und wollte wissen ob das so richtig formuliert und rechtens wäre: (vielen dank schon im vorraus)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement der Zeitschrift Stern zum nächstmöglichen Termin und entziehe Ihnen gleichzeitig die Einzugsermächtigung für mein Bankkonto.

Aufgrund erfolgloser Suche nach einem Ausbildungsplatz und dem hiermit verbundenen finanziellen Engpass bin ich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Um unnötige Zahlungsrückstände zu vermeiden, bitte ich um vorzeitige fristlose Entlassung aus dem Vertrag. Hilfsweise kündige ich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte bis spätestens zum 03.06.2011 um schriftliche Bestätigung der Kündigung. Sollte ich bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten haben, werde ich von einem Einverständnis ausgehen.

In diesem Fall werde ich alle nachfolgenden Zeitschriften unfrei an die PVZ Stockelsdorf zurück senden und Kontoabbuchungen zurück buchen.

Des weiteren möchte ich darauf hinweisen das der Vertrag von mir unter Vortäuschung falscher Vorraussetzungen ihrerseits unterzeichnet worden ist. In bin in der Lage eine Zeugin vorzuweisen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses zugegen war und dadurch meine Aussage bestätigen kann.

Auch aufgrund dieses Umstandes möchte ich sie hiermit erneut um eine sofortige Kündigung des Vertrages bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Wolf.

Kundennummer: XXXXXXX

Finanzen, Kündigung, Zeitschrift, Abonnement

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