Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

Hallo zusammen!

Ich habe heut die ordentliche Kündigung per Einschreiben erhalten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Kündigung anfechten kann!

Im November 2011 wurde ich schwanger und habe das Kind vor 6 Wochen verloren, was ich meinem Arbeitgeber auch unverzüglich mitteilte. Seit dem 06.02.2012 bin ich im Krankengeldbezug.

Die Firma hat ca. 11 Mitarbeiter, von denen niemand meine Tätigkeit übernehmen könnte. Es müßte also Ersatz für mich eingestellt werden. (wurde schon durch Zeitarbeiter)

Eine personenbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, da ich bald wieder einsatzfähig sein könnte. Eine betriebsbedingt Kündigung kommt nicht in Frage, da Ersatz für mich eingestellt werden müßte und somit der Arbeitsplatz nicht wegfallen würde. Falsch verhalten habe ich mich auch nicht!

Leider fehlen mir die finanziellen Mittel, um 160 Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt zu bezahlen. Auch ein Rechtsstreit könnte ich nicht bezahlen, da ich nur ca. 900 Euro Krankengeld bekomme.

Das Problem ist daher, dass ich wohl keine finanzielle Unterstützung zur Rechtsberatung erhalte und sie mir auch nicht leisten kann!

Was kann ich machen, bzw. wie gehe ich nun am Besten vor? Wie hoch sind die realen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Gesundheit, Beruf, Kündigung, Krankschreibung, Rechtsberatung
Bundeswehr SaZ 12 kündigen / Dienstzeit verkürzen?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich bin SaZ 12 im 6. Dienstjahr bei der Bundeswehr. Habe vor kurzem meinen ersten Auslandseinsatz hinter mir und habe gemerkt dass das ganze nichts für mich ist.

Ich möchte aus der Bundeswehr raus.

Ich weiss dass es die Möglichkeit einer Dienstzeitverkürzung gibt. Diese Anträge werden aber i.d.R. abgelehnt und nur selten bei Härtefällen stattgegeben.

Eine weitere Möglichkeit wäre der KDV (Kriegsdienstverweigerung), der früher auch den Wehrpflichtigen zur Verfügung stand. Allerdings ist auch dieser Antrag bei SaZ, vor allem nach über 5 Dienstjahren, gut zu begründen. Ein großer Nachteil ist das man die Bundeswehr dann ohne Bezüge verlässt. Sprich: Keine Abfindung, Berufsförderung usw.

Ich habe werder ein Studium, noch eine zivil anerkennbare Ausbildung bei der Bundeswehr gemacht und müsste daher auch keine Ausbildungskosten zurückzahlen.

Eine Möglichkeit wäre noch über den Psychologen. Auch wenn der Auslandseinsatz sehr belastend war, kann ich nicht von mir behaupten das ich jetzt verrückt geworden bin oder so. Ausserdem befürchte ich bei Verlassen der Bundeswehr über die Dienstunfähigkeit Nachteile bei Bewerbungen bei zivilen Arbeitgebern.

Leider bringt mir die derzeitige Bundeswehrreform gar nichts. Mein Standort wird nicht aufgelöst. Meine Verwendung ist zu selten und es gibt keinen Überschuss.

Was ratet ihr mir ?

Kündigung, Bundeswehr, kdv, verkuerzung

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