Hallo, ich hatte gegen meine Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht..
Nun wurde der Kammertermin von anfang Januar auf Ende Februar verlegt (aus gerichtlichen Gründen).
ich wollte eigentlich die Wiedereinstellung anstreben..
- was ist denn nun wenn ich zum 1. Januar einen neuen Job antrete, gehe ich doch trotzdem zu dem Kammertermin, allein der Abfindung wegen oder?
- würde ich im Falle eines Sieges die gehälter zurück bezahlt bekommen die ich verpasste?
- meint ihr ich habe dann vor dem Kammertermin große Nachteile falls bekannt wird das ich nen neuen Job habe?
- Kann ich selbst wenn ich bereits einen neuen Job habe, diesen neuen job kündigen und dann wieder in meiner alten Firma anfangen sofern das Gericht auf wiedereinstellung entscheidet?
danke im vorraus..