Hallo zusammen,
ich wende mich an die Community da ich im Internet einfach zu viele unterschiedliche Antworten erhalte. Und zwar werde ich meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.2018 kündigen, da ich ab 01.04.2018 eine neue Stelle antreten werde.
Ich habe bei meinem aktuelle AG 30 Urlaubstage, bin allerdings mit -5 Tagen ins neue Jahr gestartet. Sprich ich habe für 2018 noch 25 Urlaubstage. Hatte dann noch im Januar eine Woche.
Nach einem Rechner im Internet stehen mir für die 3 Monate die ich noch in der alten Firma arbeite, 7,5 Tage zu. Da ich nun mehr genommen habe meine Frage, wir mir also beim letzten Lohn weniger ausgezahlt?
Dennoch habe ich einen Artikel gefunden, bei dem steht, wenn man im ersten halben Kalenderjahr kündigt und bereits Urlaub beantragt hat, den der AG bereits gewährt hat, kann er anscheinend keine Rückforderung des Urlaubsentgeldes beantragen.
Was stimmt den nun? Kennt sich da jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Mithilfe