Hallo zusammen,

ich habe hierzu eine Frage.

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: "... ist verpflichtet, die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung bis zum 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet."

Ich habe zum November mein Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen (ein Monatsgehalt)

Und würde jetzt gerne im Dezember kündigen. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Somit würde ich zum 31.03 ausscheiden.

Beinhaltet die Klausel, dass ausscheiden bis einschließlich 31.03 oder bis zum 31.03.

Streng gesehen, bin ich ja am 31.03 noch angestellt in der Firma - erst ab dem 01.04 nicht mehr.

Muss ich in diesem Fall das Weihnachtsgeld zurückzahlen oder bleibt es mir erspart?

Vielen dank im Voraus