Arbeitgeber Krankenkassen Abmeldung?

Hii, ja klingt jetzt komisch. Fand ich auch als der Anruf vom Jobcenter kam, dass ich von der Krankenkasse als verstorben eingetragen wurde.

Mit langem hin und her telefonieren kam raus, dass ich von meinem ehemaligem Arbeitgeber von der Krankenkasse abgemeldet wurde, mit der Begründung dass ich verstorben sei.

Kurz zur Vorgeschichte: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich nach einer zweiwöchigen Bronchitis kündigen wollen. Sie haben mich bei einem längerem Gespräch so lange psychisch unter Druck gesetzt, bis ich meine eigene Kündigung dann vor Ort selber handschriftlich geschrieben und unterschrieben habe. Dann kam raus dass die mich bei der Krankenkasse abgemeldet haben, wie oben schon gesagt mit der Begründung ich sei verstorben. Ich stand mit einer gesperrten Krankenkassenkarte beim Orthopäden und wusste nicht wieso. Jetzt ist das wenigstens klar. Dadurch dass ich selbst gekündigt habe, hab ich nicht mal einen Anspruch auf ALG.

Kann es ausversehen passieren, dass man falsch abgemeldet wurde oder war das extra? Denen würde ich zutrauen, dass das extra war und jetzt im Nachhinein bereue ich es auch dem Druck beim Gespräch nicht standgehalten zu haben. Im Internet finde ich leider gar nichts zu dem Thema aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.

Kann ich die anzeigen dafür dass ich von denen gegenüber der KK sozusagen für tot erklärt wurde? Kann ich sonst irgendwas tun? Ich weiß nicht mehr weiter, aber die machen mir seit einigen Wochen mein Leben schwer und ich möchte mich gerne irgendwie wehren.

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Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

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