Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

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Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

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Kann mein Vermieter meinen Fingerabdruck verlangen?

Mietrecht Schweiz:

Meine Vermieter haben eine neue Haustüre eingebaut. Diese kann über einen Fingerabdruckscanner, eine Fern-Bedienung oder den Schlüssel geöffnet werden. Leider funktioniert der Schlüssel häufig nicht und es kam dazu, dass ich das Haus nicht betreten konnte. Eine Fernbedienung hatte ich dann für wenige Tage. Die Vermieter sagen nun es ist zu gefährlich, dass ich die Fernbedienung habe - denn sollte ich sie verlieren, muss ich eine neue Haustüre bezahlen. Nun möchten sie meinen Fingerabdruck.

Ich bin kein Freund von der Idee, ihnen meinen Fingerabdruck zum öffnen der Haustüre zu geben. Ich finde der Fingerabdruck ist etwas sehr privates - den ich nicht unbedingt vergeben möchte. Dass das Schloss nicht immer funktioniert stört sie nicht - sie sagen dann muss ich eben den Fingerabdruck angeben.

Wie kann für diese Problem eine Lösung gefunden werden? Muss ich meinen Fingerabdruck abgeben, wenn ich in das Haus möchte?

Eine weitere Frage ist: Sie fangen mich für all diese Belange fast täglich im Flur ab. Das sehe ich als Einschränkung meiner Privatsphäre. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt - ich muss allerdings noch drei Monate mit ihnen auskommen. Allerdings wird das Verhältnis mit all diesen Faktoren immer störender und unangenehmer. Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen? Ich fühle mich mittlerweile sehr unwohl in dieser Wohnung und möchte nur noch weg dort. Für mich persönlich ist dieser Ort mittlerweile die Hölle geworden. Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht - eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Vielen Dank für die Antworten.

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