Darf der Vermieter uns kündigen wegen einer Mietminderung?

Hallo Leute,

ich hoffe auf diesem Weg mir Erstmeinungen zu meinem Problem zu finden.

Es geht darum, dass unsere Heizkörper schon einige Monate nicht richtig funktionieren, manchmal sogar ganz ausfallen. Das ist eigentlich schon seit unserem Einzug im Juni 2017 so. Dem Vermieter haben wir sofort daraufhin aufmerksam gemacht. Dennoch kam bisher nur die Antworten, dass wir uns an den Hausmeister wenden sollten. Was wir auch gemacht haben, aber dieser konnte es nicht beheben. Wir haben dann nochmal mit dem Vermieter gesprochen und dieser sagte er würde ich darum kümmern. (sollte schon seit September-Oktober behoben werden) Jedoch besteht das Problem weiterhin. Mein Freund und ich haben uns dann etwas schlau gemacht und eine Mietminderung vorgenommen. Natürlich haben wir auch das dem Vermieter mitgeteilt und bis heute kam von ihm nichts. Wir haben also für November, Dezember und Januar eine Mietminderung von 100€, das ist ungefähr 16% vorgenommen.

Auch habe ich eine Liste geführt, an welchen Tagen der Heizungsausfall aufgetreten ist. (mit Datum, Zeitangaben ect.) Dadurch das die Heizung ständig ausfällt, ist die Wohnung unserer Meinung nach zu urteilen schon fast unbewohnbar. An einigen Tagen sitzen wir hier mit Jacken und Decken. Denn auch einige Fenster sind unseres Erachtens nicht richtig eingebaut, wodruch es dann auch gerne mal zieht. Dazu kommt dann auch noch, dass wir an einigen Tagen kein warmes Wasser haben. Auch die anderen Mieter haben diese Probleme, kümmern sich darum aber anscheinend nicht. (wohnen in einem Mehrfamilienhaus)

Heute habe ich mit dem Vermieter gesprochen, der mir sagte er würde sich darum kümmern und ich sollte doch das Geld, welches ich bisher einbehalten habe nachzahlen. Meines Wissens nach, müssen wir dies jedoch nicht tun. Denn eine Mietminderung soll eine Entschädigung für die Mängel darstellen. Dies habe ich ihm mitgeteilt und daraufhin sagte dieser nur, dass wir in den nächsten Tagen eine schriftliche Kündigung bekommen würden. (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten)

Meine Frage wäre nun ob dies vom Vermieter rechtens wäre? Darf er uns wegen der Mietminderung die Kündigung aussprechen? Oder haben wir einen Fehler gemacht und hätten dafür gar keine Mietminderung vornehmen dürfen? Im Moment sind wir auch auf Wohnungssuche, weil wir hier sowieso nicht wohnen bleiben wollen. Aber ob wir in 3 Monaten etwas finden, können wir schlecht einschätzen.

LG Nayrore

Und vielen Dank schon einmal im Voraus.

Kündigung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Kündigung zwischen den Jahren (Kaum einer da)?

Hallo,

ich habe vor zu kündigen und ich habe vor es so "knapp" wie möglich vor der Kündigungsfrist zu tun um die Restzeit mit Resturlaub abdecken zu können und Repressalien zu vermeiden. Es könnte ein Spießrutenlauf werden.

Nun wäre das im Jahr 2017 jedoch nur ein Donnerstag und ein Freitag. Perfekt für Brückentage, die scheinbar alle nutzen oder nutzen wollen. Ich habe vorsichtig nachgefragt wie die Personallage ist "wer zwischen den Jahren die Verwaltung besetzt hat".

Es scheint .. keiner. Damit wäre auch ein Einschreiben hinfällig da es keiner annimmt.

Frage:

Wie kündige ich dann? Es kann ja nicht sein, dass die Kündigung ins Wasser fällt weil keiner da ist.

  • Einscannen und parallel als PDF verschicken mit entsprechendem E-Mail Zeitstempel? Ist das gültig?
  • Einen X-/Y-Mitarbeiter das Ding in die Hand drücken und gegenzeichnen lassen?
  • Einfach hinlegen weil es datiert ist?

(Anpassung/Präzisierung:

Das Thema "Resturlaub" ist optional. Danke für die Hinweise! Selbstverständlich nehme ich so etwas nicht eigenmächtig. Er steht mir jedoch zu, er kann ja nicht ersatzlos verfallen. Kern der Frage ist nur "wie übergebe ich die Kündigung" weil einem Mitarbeiter ja nicht die Möglichkeit genommen werden kann zu kündigen nur weil Geschäftsführung (2 Leute) und Personal/Post (je eine Person) über Weihnachten 3 Tage nicht da ist.)

Kündigung, Weihnachten, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist

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