Habe eine Abmahnung erhalten, weil ich mich per Email bei meiner Pflegedienstleitung krankmeldete. Meine AU- Bescheinigung war unabhängig davon am 2. Tag davon per Post in der Firma. Hintergrund: Bei der letzten Krankmeldung per Telefon, wurde ich von meiner Pflegedienstleiterin 1. verbal attackiert 2. nach dem Grund meiner Krankschreibung gefragt (das geht sie aber nichts an) 3. später behauptete sie, ich hätte mich nicht telefonisch krankgemeldet, sondern wegen etwas Anderem angerufen, da ich keine Zeugen hatte, dafür das das angegebene Telefonat die Krankmeldung war, erhielt ich ebenfalls eine Abmahnung, wegen nicht erfolgeter Abmahnung.
Wie sieht denn nun die Gesetzeslage aus (unterliege nicht dem Tarfrecht)? Es gibt bei uns eine Dienstanweisung die mir nur die Krankmeldung per sms verbietet, eine Krankmeldung per Email wird da nicht erwähnt bzw. untersagt.
Eigentlich hätte ich mich noch bei meiner Teamleitung krankmlden müssen, was ich telefonisch getan hätte, aber ich wurde kurz zuvor schriftlich über eine Versetzung in ein anderes Team informiert und hatte weder den Namen, noch die Telefonnummer der Teamleitung so dass ich mich dort gar nicht krankmelden konnte und dann in meiner Email um Weiterleitung meiner Krankmeldung an die teamleitung bitten musste.