Exmatrikulation, Studentenjob, Krankenversicherung?

Hallo,

Ich habe jetzt bestimmt ca. 1 Stunde recherchiert, aber noch keine wirklich passende Antwort gefunden, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Bitte von unnötigen "ruf doch einfach an"-Ratschlägen absehen, werde ich ohnehin müssen, aber wollte mich vorab informieren xD

Also folgendes: ich bin derzeit noch immatrikuliert, wollte mich nun aber exmatrikulieren, da ich an 14. Oktober eine Ausbildung beginne. Derzeit bin ich noch als Studentin versichert (bin über 25), ab Mitte Oktober dann über den Arbeitgeber. Das heißt es gibt sozusagen 2 Wochen eine "Lücke".

Muss ich mich für die 2 Wochen anders versichern oder gibt es evtl eine Möglichkeit, sowas wie eine Übergangszeit?

Und mein noch größeres Problem ist, dass ich momentan noch als studentische Kraft arbeite und zum 14.10. gekündigt habe, habe es total verpeilt dass ich ja eig keine Studentin mehr bin in den 2 Wochen. Was würde da schlimmstenfalls auf mich zukommen? Kennst sich da jemand mit den Beiträgen und Regelungen aus, vor allem bei so einem Fall?

Würde es evtl etwas bringen, wenn ich mich erst Mitte Oktober exmatrikuliere? Gehe aber mal schwer davon, dass es dann rückwirkend zum 1.10. gelten wird, damit wäre ja nichts gewonnen -.-

Die Ausbildung habe ich erst letzte Woche durch großes Glück ergattert, ist also alles jetzt sehr kurzfristig.

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus, ich wäre super dankbar!

Krankenversicherung, Studentenjob, Exmatrikulation, studentische Hilfskraft, Ausbildung und Studium
Von der Versicherung abgemeldet wegen Kündigung kein Jobcenter, wie werde ich jetzt wieder versichert?

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir helfen, es ist eine lager Text, aber ich hoffe ein paar Leute lesen es durch...

ich bin bei der AOK Plus (Gesundheitsversicherung) und habe bis vor ca. 2 Monaten gearbeitet. Wurde dann gekündigt, könnte aber kein ALG bekommen, (weil mir damals mein Reisepass, Aufenthaltstitel, Bankkarte und Versicherungskarte gestohlen wurde, also meine Tasche wo alles war und könnte keine Kontoauszüge vorlegen), das heißt ich habe 2 Monate weder gearbeitet noch Leistungen bekommen. Jetzt möchte ich anfangen zu arbeiten und mein Arbeitsgeber braucht eine Kopie meiner Versicherungskarte. Habe bei AOK Plus angerufen und gesagt bekommen, das ich nicht Versichert bin. (??) Und müsste mich erst Rückwirkend für 2 Monate freiwillig versichern und selber bezahlen. Und erst dann werde ich eine neue Karte bekommen können.

  1. Kann man denn in DE nicht Versichert sein? Muss mir meine Versicherung nicht trotzdem erst eine neue Karte senden, damit ich anfange zu arbeiten und mich meine Schulden für die 2 Monate erst nachher ggf. in Raten zahlen lassen??
  2. Kann ich jetzt zur einer anderen Versicherung gehen und mich ab den Tag versichern lassen, wenn meine nächste Arbeitsverhältnis beginnt und das mit der AOK Plus später klären?
  3. Was kann ich nocht in dieser Situation unternehmen?

Bitte schreibt nichts mit Jobcenter, das geht nicht!!!!

Vielen Dank im vorraus!

Versicherung, Recht, Krankenversicherung, AOK, arbeitslos, Gehaltsabrechnung, Krankenkasse, Arbeitgeberwechsel, Arbeitsaufnahme
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

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Krankenversicherungsnachweis für die Uni?

Hallo, ich will mich endlich an die Uni einschreiben, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Was ich bringen soll ist: "aktueller Krankenversicherungsnachweis (gültig ab 01.10.2019)"

Jetzt etwas über mich: Ich arbeite jetzt noch, also ich bin pflichtversichert, aber bald möchte ich kündigen und mit dem Beginn des Studiums werde ich momentan ohne Arbeit. Bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung, dass ich ab 1.10 versichert werde? Und wird sich etwas ändern, nachdem ich mein Job gekündigt habe?

In der Mail von der Uni steht auch:

Studierende bis zum Alter von 30 Jahren fallen an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unter die

gesetzliche Versicherungspflicht.

Der studentische Tarif bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt etwa 90 € pro Monat.

Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung für die Immatrikulation einen speziellen Versicherungsnachweis namens

„Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“; eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Gern können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung direkt bei uns beantragen.

Studierende aus EU-Ländern legen bitte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance

Card, EHIC) bei der Einschreibung vor.

Heißt das, dass ich sowieso 90 Euro pro Monat bezahlen muss? Auch wenn ich während des Studiums arbeite? Mann, worum gehts da uberhaupt? Sorry für die Fehler, ich schreibe nicht in meiner Muttersprache.

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