Welchen Beitrag für die Krankenversicherung als Schülerin an der Fachschule?

Hallo,

zum 01.12.2019 fang ich einen Nebenjob an, jedoch befinde ich mich auf der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und mache meine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin. Es gibt keinen Kontakt zu den Eltern, was bedeutet, dass ich alleine wohne. Meine Einnahmequellen bestehen zurzeit aus Schülerbafög, Kindergeld und SGB II. Die Leistungen nach dem SGB II werde ich zeitnah abmelden..

Folgendes Problem:

Das Sozialzentrum zahlt meinen monatlichen Krankenkassenbeitrag an die AOK. Sobald ich die Leistungen nach dem SGB II abmelde, werden natürlich auch die Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt - logisch. Ich habe mit der AOK telefoniert und diese meint, dass ich die Möglichkeit habe wieder in die Familienversicherung einzutreten, jedoch ist mein Vater nicht dazu verpflichtet mich aufzunehmen. Sie lassen ihm die nötigen Formulare zukommen nach meiner Bitte und ich habe ihm per Brief die Situation erklärt und ihn darum gebeten mich wieder bis Juni 2020 aufzunehmen, weil danach steige ich in die Berufswelt.

Was mache ich, wenn er aus Gründen mich nicht aufnimmt. Die AOK Mitarbeiterin meinte zu mir, dass es einen Mindestbeitrag von 180€ gibt, den jeder leisten muss und da ist es egal, welche Höhe das monatliche Einkommen hat.

Ich persönlich stehe auf dem Schlauch, weil ich leider nicht weiß, was ich unternehmen soll. Ich werde meine 450€ auch nicht voll bekommen im Job, da ich in der Prüfungsphase bin bis Mai und ich nur bisschen nebenbei verdienen möchte.

Vielleicht wäre die Krankenkasse wechseln möglich, um niedrigere Kosten zu haben, weil 180€ kann ich einfach als Schülerin neben allen anderen Ausgaben nicht leisten.

Habt ihr noch Ideen?

Ich danke euch im vorraus!

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Liebe Community, ich bräuchte eure Unterstützung?

Hey😊 ich hoffe, ihr könnt mir nochmal etwas behilflich sein.

Ich bin seit Jahren schon in einer kieferorthopädischen-  sowie chirurgischen Behandlung, bei der die AOK die Kosten übernommen hat. Der Ober- und Unterkiefer sollte operiert werden.

Nach der OP des Oberkiefers ist mein Kiefer jetzt etwas schief, was vorher nicht der Fall war. Der Chirurg würde das nur noch korrigieren, wenn ich 1000€ selbst zahlen würde und er auch dann den Unterkiefer operiert. Was mich etwas irritiert: normalerweise muss er das wieder korrigieren oder was meint ihr?

Deswegen war ich jetzt sehr lange nicht mehr bei meinem Kieferorthopäden, weil er der Meinung ist, das es nicht auffällt. Aber der Chirurg wird doch dafür bezahlt.

Ich habe diesbezüglich ein Schreiben von der AOK erhalten - füge ich gleich bei - das die Behandlung abgebrochen wurde. Aber ich habe die Behandlung nicht abgebrochen.

Ich bekomme auch Mahnungen von Rechtsanwälten und Detekteien meines Kieferorthopäden, obwohl ich meinen Eigenanteil von 20% schon angewiesen habe.

Wie würdet ihr reagieren? Ich werde höchstwahrscheinlich auch meinen Kieferorthopäden wechseln, da dies schon dreist und unverschämt ist.

Bei weiteren Fragen, falls einiges nicht klar ist, werde ich euch dies beantworten.

Füge jetzt das Schreiben der AOK bei und das Schreiben, was ich meinem Kieferorthopäden senden wollten. Vielleicht könnt ihr meine Fehler beheben.

lieben lieben Dank 😘

Das wollte ich zum Kieferorthopäden senden, ist das so schlecht formuliert? Könnte man dies etwas verbessern.......

Sehr geehrter Herr Dr. Marino

Ich bitte Sie freundlichst, Ihrem Rechtsanwalt sowie Detekteien mitzuteilen, mir keine weiteren Mahnungen zukommen zu lassen, die wöchentlich bei mir eintreffen. Sonst bin ich leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und ggf. eine Klage beim Amtsgericht einzureichen.

Die Behandlungskosten, die mir in Rechnung gestellt wurden, sind an Sie schon angewiesen.

Ich bitte Sie, auch keine falschen Angaben bei der AOK zu machen, das die Behandlung am 04.09.2019 abgebrochen wurde.

Die Behandlung bei Dr Schneider wurde noch nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dies muss noch geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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