Sozialamt verwehrt Umzugskosten?

Meine Schwester lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft in Brandenburg.

Nach Schlaganfall ist sie behindert mit Pflegestufe 5, halbseitig gelähmt, neurologisch nicht ansprechbar.

Ein Berufsbetreuer wurde eingesetzt.

Es versteht sich von selbst dass eine Rückgang in die alte Wohnung nicht möglich ist.

Ein Pflegeheim hat die zunächst erbrachte Zusage wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass sich die Reha verlängert hat.

Danach haben wir als Familie (In BaWü) die Pflege zugesagt.

Die alte Wohnung wurde aufgelöst indem alles vernichtet oder verkauft wurde was sie noch hatte inkl. aller Kleidung und alles persönliche Hab und Gut inkl PC, die Festplatte wurde geschreddert ohne Datensicherung ....

Stimmt nicht ganz - geblieben ist Ihr ein altes Liederbuch - MEHR NICHT.

Angeblich wurde nicht einmal Sparbuch und Personalausweis ... aufgefunden.

Umzugskosten sind daher sehr gering. Das einzige was von den Umzugskosten geblieben ist, dass sie selbst per Krankentransport von Brandenburg nach BaWÜ befördert werden musste.

Anträge wurden rechtzeitig gestellt.

Krankenkasse sagt, sie kann den Krankentransport von der REHA nur bis Cottbus übernehmen.

Sozialamt sagt: Sie darf die Kostenübernahme der Krankenkasse nicht aufstocken.

Bleiben über 500 E für den Krankentransport.

Die Rente meiner Schwester ist geringer als die Grundsicherung und wird daher durch Grundsicherung aufgestockt.

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Wie umgehen mit Fragebogen der Krankenkasse zur AU im Krankengeld?

Hallo,

ich bin seit 3 Wochen im Krankengeld bei der Barmer GEK (Diagnose: F32.1 G - Mittelgradig depressive Episode) und man "droht" mir hier schon mit dem medizinischen Dienst, bevor ich mein erstes Krankengeld erhalten habe.

Gleichzeitig wurde mir dazu ein Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit zugeschickt mit dem Hinweis, "durch Ihre Angaben kann vielleicht auch auf eine Untersuchung durch den MDK verzichtet werden".

Ich war vor dem Krankengeld im ALG 1 Bezug, die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erfolgte damals auch von meiner Seite aus auf Anraten eines Arztes, um eine Verschlimmerung meines psychischen Zustandes zu vermeiden. Auf psychische Probleme wurde ich sowohl von meinem Hausarzt als auch von einem Facharzt (Psychiater) mehrmals arbeitsunfähig geschrieben.

Ich habe den Fragebogen meiner Krankenkasse hier einmal angehangen. Die Fragen sind zwar sehr allgemein und nicht persönlich, jedoch kennt die Krankenkasse schon allein aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen alle Antworten auf die gestellten Fragen. Auch über die berufliche Situation ist die Barmer natürlich bestens informiert.

Wenn denen also schon alle Antworten bekannt sind, warum stellen sie solche Fragen? Ich habe etwas Angst das meine Krankenkasse mir meine Antworten auf dem Fragenbogen eventuell falsch auslegen und gegen mich verwenden könnte, da die Fragen alle sinnlos sind.

Was soll ich tun?

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