Krankenversicherung: Schulden aus 2005 – Verjährung nach 18 Jahren?

Hallo zusammen,

ich bin 2000 geboren und somit 23 Jahre alt. Kürzlich habe ich erfahren, dass ich bei meiner Krankenkasse Schulden in Höhe von 170 Euro habe, die aus dem Jahr 2005 stammen. Zu diesem Zeitpunkt war ich fünf Jahre alt und aus irgendeinem Grund nicht krankenversichert. Meine Eltern haben wohl damals vergessen, mich rechtzeitig anzumelden bzw umzumelden. EIne genaue Information bekomme ich darüber leider nicht, da beide getrennt sind und sich der Schuldball hin und her geworfen wird.

Ich habe dies herausgefunden, weil ich eigentlich eine Gutschrift in Höhe von 60 Euro durch eine professionelle Zahnreinigung bekommen sollte, die aber stattdessen zur Tilgung der alten Schulden verwendet wurde.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Kann die Krankenkasse nach 18 Jahren tatsächlich noch Forderungen gegen mich erheben, obwohl die Schulden aus meiner Kindheit stammen und meine Eltern dafür verantwortlich waren?
  2. Stimmt es, dass die Verjährungsfrist für solche Schulden erst nach 30 Jahren abläuft? Eine Dame von der Krankenkasse meinte am Telefon, dass die Forderung erst nach dieser Zeit verjährt.
  3. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich oder meine Eltern die Verjährung der Schulden geltend machen können? Wir haben wohl 2006 und Anfang 2007 zwei Zahlungserinnerungen bekommen.

Ich wäre sehr dankbar für rechtliche Einschätzungen und Tipps, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße, Ecklschorsch

Kinder, Schulden, Versicherung, Anwalt, Eltern, Gesetz, Gerichtsvollzieher, Krankenkasse

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kinder