Guten Tag, ich habe etwas an einem Fahrzeug beim TÜV eintragen lassen. Eine Sondergenehmigung von einem Bauteil.
Nun muss ich mit dem KFZ-Schein und Brief noch in die Zulassungsstelle, damit das Fahrzeug umgemeldet werden kann (normal auf Sonder)
Dürfte ich das Fahrzeug nun trotzdem schon bewegen?
Oder geht das defitniv erst wenn ich auch bei der Zulassungsstelle war?
ich meine, ich musste ja auch vom TÜV nach Hause fahren und da war ja dann schon alles verbaut und voll funktionsfähig.