Hallo. Ich stelle die Frage, weil es meinen Bruder betrifft. ich schildere die Orte und so für mein Bundesland, aber die Städte sind abgewandt. Nur zur Info.
Mein Bruder hat erst in Leipzig gewohnt und für Studium und jetzt Job ist er nach Dresden gezogen. Das Kennzeichen an seinem Auto (Beispiel VW) hat er damals mitgenommen, da das ja so ging. Er lebte also in Dresden mit Kennzeichen L aus Leipzig, aber eben mit Plakette von Dresden. Alles gut.
Heute hat er sich ein neues Auto gekauft, das alte (VW) aber schon Anfang der Woche abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen mit B (Berlin) dran.
die Tante am Schalter meinte zu meinem Bruder, dass er sein alten Kennzeichen (L) jetzt nicht mehr nutzen darf. Da er in Dresden jetzt wohnt, darf er das Kennzeichen nicht behalten / nehmen. Sie sagte, dass ein Bekannter das Auto auf sich anmelden muss, der eben in Leipzig wohnt.
ist das wahr? Darf mein Bruder jetzt nicht mehr sein altes Leipziger Kennzeichen nutzen? Ist zwar jetzt nicht mehr das Auto, was er mit nach Dresden gebracht hat, aber das ändert doch an der Tatsache nichts, dass es sein Auto und Kennzeichen ist…
und stimmt das mit der Aussage, dass es jemand auf sich anmelden muss (mit dem Kennzeichen) am Wohnort des Kennzeichens (L) und dann wieder abmelden muss (wie als verkauft), dass mein Bruder wieder sein Kennzeichen bekommt?