Wärmepumpentrockner trocknet nicht 100%ig?

Hallo an euch,

und zwar bin ich seit ca. zwei Wochen stolzer Besitzer eines Wärmepumpentrockner von Grundig (Grundig GTA 38261 G). Habe mich extra über die Seite von Stiftung Warentest schlau gemacht zu welchen Gerät ich am besten greifen soll. Im Anschluss ging es ans Rezensionen-studieren; viel auch meines Erachtens sehr gut aus. Also habe ich besagtes Gerät käuflich erworben.

Das Gerät kam dann auch irgendwann an. Also ab auf den dafür vorübergehenden Platz aufgestellt. Natürlich wurde mit der Wasserwaage ausgerichtet. Der Wärmepumpentrockner steht jetzt in meinem Privatkeller der mit einem Fenster sowie einer separaten abgesicherten Steckdose verfügt. Also ist für Frischluft sowie Sicherheit gesorgt.

Soviel zur Vorgeschichte.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich den Trockner mit einer normalen Füllmenge aus der (7Kg) Waschmaschine (LG F 14U2 QCN2H) die vorher mit 1400 U/min geschleudert wurde, befülle und anschließend den Trockner auf das jeweilige benötigte Programm stelle, kommt die Wäsche immer noch leicht klamm aus dem Trockner. Meist am Saum von Hosen oder etwas unüblich dickeren Textilienstellen wie Näten etc..

Das ist doch nicht normal oder, ich meine müsste die Wäsche nicht komplett trocken sein? Und ja ich weiß was auch z.B.: Bügeltrocken bedeutet! ;) Dieses Programm nutze ich auch nicht da kein Bügeleisen vorhanden.

Ich hoffe ich konnte die Situation deutlich darstellen und meine Frage klar formulieren.

MfG MarsL88

Wäsche, feucht, Grundig, Keller, trocknen, Wärmepumpentrockner, neu
Lagerung im Keller vs. Lagerung in Tiefgarage - wo ist der Unterschied?

Hallo Forumsmitglieder,

unser Vierparteienhaus ist voll unterkellert, ein Großteil davon ist Tiefgarage mit vier Boxen mit gemauerten Wänden, jede ca. 6 x 3,5 m groß, also genug Platz, um ein Auto abzustellen und daneben noch einen Schrank oder ein Regal zu platzieren. Die ganze Tiefgarage hat mit Wendebereich über 100qm, ist also als Mittelgarage qualifiziert.

Wir haben neben dem Auto zwei Schränke mit Koffern, Winterschuhen u.a. in unserer Garage, zusätzlich noch die Getränkekisten. Die Nachbarn haben neben ihren Autos Regale mit allerlei Krimskrams, wie Autozubehör und Werkzeug gelagert.

Nebenan sind unserer Kellerräume, durch zwei Brandschutztüren von der TG und einer Brandschutztür vom Treppenhaus getrennt - alles normal.

Jetzt kommt ein neuer Mieter und damit neues Glück ;-( Er fordert jetzt unter Bezug auf die bay. Garagenordnung und der Brandschutzverordnung, dass die Schränke und leicht brennbaren Materialien aus der Garage zu entfernen sind. In den Keller nebenan dürfen wir sie stellen. Dort lagern auch andere Möbel, Kleider, Wäsche, ...

Was mir jetzt nicht einleuchtet: Für Tiefgaragen bestehen offensichtlich genaue Regeln, was gelagert werden darf und was nicht, obwohl die Ur-Nutzung, also Parken, nicht eingeschränkt ist, im nebenan liegenden Keller darf aber so ziemlich alles gelagert werden. Paradoxerweise dürfen in einer Mittelgarage bis 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin gelagert werden, was ja auch einen Brand befördern kann.

Müssen wir jetzt damit rechnen, falls ein Gutachter/Brandschutzbeauftragter eingeschaltet wird, dass wir das gelagerte Material aus unserer Tiefgarage entfernen und uns andere Lagerflächen suchen müssen?

Anmerkung: Ich weiß, dass man hierzu auch Behörden und Feuerwehr befragen kann, ich weiß aber nicht, ob ich dabei schlafende Hunde wecke, deshalb wäre eine kompetente Antwort in diesem Forum sehr hilfreich.

Danke schon mal dafür.

Brandschutz, Keller, Tiefgarage

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