Kellerfenster ständig öffnen wegen Querlüftung?

Hallo, wir wohnen in einem 5 Etagen Haus mit je 3 Wohneinheiten. Wir wohnen ganz oben und sind im vorigen Jahr erst eingezogen. Nun hatten wir das Glück, das unser zur Whg. gehörende Keller ein Fenster hat. Das haben wohl nur wenige im Haus. Der Eigentümer unter uns hat sich unerlaubt ZUtritt zu unserem Keller besorgt und nun haben wir Post von der Hausverwaltung erhalten, wir hätten das Kellerfenster zu öffenen wegen Querlüftung, gut dazu muss noch ein Fenster in dem Bereich des Kellers befinden - ist aber nicht. Unser Kellerbereich wie auch die Keller selbst sind durch mehrere massive Türen abgegrenzt und verschlossen. Nun verlangt der Eigentümer welcher unter uns wohnt und seinen Keller neben und hat, wir sollen die einzige Wand zu seinem Keller freiräumen, damit er freie Sicht habe und so gehe das nicht. Hallo, der Keller gehört zu meinen Mieträumen und ich bezahle Miete dafür , dann nutze ich diesen Raum so wie ich es möchte und nicht wie ein Kellernachbar dies wünscht. Weiterhin werden sich die Leute bedanken, welche direkt über dem Keller wohnen, wenn im Winter (Gebirge) ständig das Fenster offen steht im Keller. Schön fusskalt wird es bei denen. Der Herr Vermieter hält sich fein raus aus der ganzen Angelegenheit. Noch was anderes sei dazu erwähnt, der Jenige welcher von uns verlangt, das wir das Kellerfenster öffnen, steht permanent auf dem Balkon und raucht und das direkt unter unseren Schlafzimmer. Das geht morgens um 6 los dann alle 10 min und Ende ist so gegen 23:45 Uhr - tagtägl. Sein Keller muss belüftet werden, aber wir können Zigarettenqualm inhalieren in unmengen - wir sind Nichtraucher, rauchen aber passiv dadurch. Das zu den sogenannte russlanddeutschen Eigentümern.

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Darf der Vermieter unsere Kellertüre entfernen, damit er und weitere Personen jederzeit an die Gasabsperreinrichtung drankönnen?

Vor einigen Monaten sind wir in ein Miethaus eingezogen. Es besteht aus unserer Mieteinheit und einer gewerblichen Mieteinheit (Büro). Weitere Mieter gibt es nicht. Der Vermieter vermietete uns zwei Kellerräume. Im vorderen Kellerraum befindet sich neben einem (unserem) Waschmaschinenplatz auch der Hauptabsperrhahn für Gas. Zwischen unseren beiden Kellern gibt es einen kleinen Raum mit der Heizungsanlage. Der Vermieter verbietet uns, unseren vorderen Keller abzuschließen. Er begründet das damit, dass er und jegliche Personen wie Handwerker, Ableser, Monteure, Wartungsdienste (und was ihm sonst noch einfällt) absolut jederzeit freien Zugang zum Keller haben müssten und dass man (Zitat) barrierefrei in diesen Keller gelangen müsste, um jederzeit problemlos an den Absperrhahn zu kommen, die Heizungsanlage zu kontrollieren (Zitat, weil die Heizungsanlage SEHR TEUER war), die Wasserzähler zu kontrollieren (MONATLICH) (und vor allem uns zu kontrollieren). Außerdem würde uns der Keller (MITVERMIETET !!!) sowieso nicht zustehen, weil auch die Angestellte des Büros im EG jederzeit Zugang zu unserem Keller haben müsste und will (Angestellte war in 6 Jahren noch nie im Keller und will nicht rein). Im letzten Monat nun hat sich der Vermieter von seinem Handwerker unsere Kellertür aufbrechen lassen, die Kellertüre aus den Angeln gehoben und entfernt!! Nun kann jeder - absolut jeder - zu jederzeit in unseren Keller. Der Vermieter und sämtliche Handwerker kommen entweder durch den Hinterausgang des Reisebüros in unseren Hausflur und von dort ungehindert in den Keller. Oder die Personen kommen direkt mit dem zurückbehaltenen Schlüssel für die Hauseingangstüre in unseren Flur: von dort kommt dann auch jeder jederzeit in unseren Keller (übrigens auch in unsere Wohnung, da keine weitere Hauseingangstüre vorhanden ist, sondern lediglich Zimmertüren, die natürllich von uns nicht abgeschossen werden, wenn wir von Raum zu Raum gehen...) Wir haben recherchiert, dass es eben ganz und gar nicht "in Ordnung" ist, dass der Gas-Hauptabsperrhahn nun ohne weiteres für Jedermann zugänglich ist - im Gegenteil: dieser Raum soll vor unbefugtem Zutritt verschlossen sein. Dass der Absperrhahn "frei zugänglich" sein soll, bedeutet lediglich, dass dieser nicht mit Möbeln, Fahrrädern etc. zu gestellt ist und man deshalb "frei" an das Gasgerät gelangt. Was haltet ihr von unserer Situation. Ich danke euch schon jetzt für alle hilfreichen Antworten.

Haus, Wohnung, Gas, Keller

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