Waschmaschienenstellplatz anderweitig nutzen?

Hallo Leute könnt ihr mir einen Tipp geben.

Ich habe gewaltigen Stress mit meiner Nachbarin.

Ich habe einen Segway das ist ein elektronischer Stehroller. Dieser muss ständig am Strom angeschlossen sein um eine Beschädigung der Akkus zu vermeiden. Ein satz Akkus ist nicht gerade günstig und liegt bei 1500 €.

Ich habe ihn bisher immer im Trockenraum des Hauses geladen da dort die einzigste Möglichkeit ist für mich über meinen Stromzähler den Segway zu laden.

Dieser steht dort auf meinem Stellplatz für die Waschmaschine und nimmt auch nur diesen platz weg.

Die neue eingezogene Nachbarin beklagt sich nun darüber dass er so viel Dreck machen würde was gar nicht stimmt.
Desweiteren ist sie auf dem Standpunkt dass dieses Gefährt nichts im Trockenraum zu suchen hat.

Im Fahrradkeller kann ich jedoch den Segway nicht laden da dort keine Steckdose ist.

Sie besteht nun aber darauf dass der Segway im Fahrradkeller zu stehen hat und rückt auch nicht von ihrer Forderung ab.

Nun habe ich ein Verlängerungskabel von meinem Anschluss im Trockenraum in den Fahrradkeller gelegt jedoch durch drei Türen die dadurch ständig einen spalt geöffnet sein müssen um ein Kabelbruch beziehungsweise abknicken und quetschen des Verlängerungskabel zu vermeiden.

Meine Nachbarin macht nun jedoch mit Absicht die drei Türen zu so dass das Kabel beschädigt wird. Ich habe sie heute schriftlich aufgefordert mein Eigentum nicht mehr weiter zu beschädigen und die Türen geöffnet zu lassen.  Schließlich will sie ja auch das der Segway aus dem Trockenraum verschwindet.

Darf ich auf den Stellplatz der für meine Waschmaschine vorgesehen ist ein Elektrogerät meiner Wahl stellen?
Wie zum Beispiel einen Trockner oder einen Kühlschrank oder eben auch ein Segway?

Oder darf dort nur eine Waschmaschine stehen?

Waschmaschine, Mietrecht, Keller, Segway
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten
Ratten im Keller aus der Kanalisation

Hallo zusammen,

wir sind/waren dabei unseren Keller zu renovieren und dazu habe ich die Wände verputzt. Dabei habe ich auch ein Loch zugespopft und einige Tage später war es wieder auf (einige Zentimeter groß). Nachdem das mehrmals passiert ist, habe ich ordentlich Drahtgeflecht und scharf geschnittene Metallteile und Putz so weit es ging (vielleicht 15 cm) in den geschätzt 1,5 Meter langen Tunnel hineingestopft und alles gut verputzt. Jetzt nach zwei Wochen kam wieder ein neues Loch, genau neben dem was ich sorgfältig verschlossen hatte. Nun weiß ich, dass in der Richtung, in die das Loch geht auch der Anschluss zur Kanalisation ist und der Geruch, der gelegentlich dort aufrat stützt natürlich die Annahme, dass die Ratten sich von dort in den Keller fressen.

Deshalb die Frage: wie wird man die Viecher los? (Natürlich erst einmal den Zugang zum Vorratskeller verhindern.) Die sicherste Methode ist natürlich Wände und Rohre auseinander nehmen und alles neu machen - ist natürlich nicht die einfachste, schnellste und angenehmste Methode. Rattenfallen direkt vors Loch stellen wird wahrscheinlich auf lange Sicht nichts gegen den unendlichen Nachschub an Kampfnagern aus der Unterwelt ausrichten können (...und man hat jeden Tag eine tote Ratte im Keller). Und ebenso wird Gift nicht die endgültige Lösung sein. Wenn ich das Loch mit dünnem Beton "tiefenverfülle", werden die sich dann da auch wieder durchfressen? Und dabei befürchte ich auch noch, dass ich ja nicht abschätzen kann was für ein Volumen ich stopfen muss und dass dann der Kanalisationsanschluss zubetoniert wird.

Heimwerker und Rattenfänger aus Hameln und aller Welt, helft mir.

Gruß Jens

Gift, Keller, Nagetiere, Ratten, Plage

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