Kellerabdichtung von außen: neue DIN NORM 18533 was muss ich als Hausbesitzer bei der Auswahl der richtigen Sanierungsfirma beachten?

Hallo zusammen,

ich selber bin Eigentümer von zwei Einfamilienhäusern in Salzgitter-Bad (Niedersachsen) wovon ich und meine Frau eins selbst bewohnen, das zweite Haus stammt aus einer Erbschaft und soll vermietet werden.

Bevor ich das EFH BJ 1972 allerdings vermieten kann, muss erst einmal eine Sanierung des Kellers und der Außenisolierung erfolgen. Nicht nur die Kellerräume, auch die Räume im Erdgeschoss haben feuchte Wände.

Nun bin ich als gelernter technischer Zeichner nicht gänzlich Branchen-fremd jedoch recherchiere ich nun seit einigen Wochenenden im Internet zum Thema Kellerabdichtung. Dabei bin ich auf eine Meldung bezüglich einer neuen DIN Norm 18533 für den Bereich der Kellersanierung gestoßen.

Allerdings ist der Informationsfluss online recht unterschiedlich. Beide regionale Sanierungsfirmen aus der Region Hildesheim konnten mir zu dem Thema gar nichts sagen und haben meine Fragen nicht wirklich ernst genommen.

Soweit ich mittlerweile weiss galt bisher die DIN Norm 18195.

Diese soll sich allerdings nur mit der Abdichtung und Außenisolierung von Neubauten beschäftigen und ist nicht gültig für die nachträgliche Sanierung von Bestandsimmobilien.

Kann mir jemand hier im Forum detaillierte Informationen zu diesem Thema geben bzw. ist diese neue DIN NORM nun eine Verbesserung für mich oder nicht?

Und vor allem, worauf sollte ich bei der Wahl der passenden Sanierungsfirma achten?

Über Hinweise und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

Haus, Gesundheit, Wohnung, wohnen, Schimmel, Bau, Handwerk, Renovierung, Keller
Kellertür immer wieder geöffnet, Nachbarn oder Fremdeinwirkung?

Guten Tag,

ich habe seit einiger Zeit ein Problem das mich ein wenig beunruhigt. Wir leben in einem Mietshaus und haben auch einen eigenen Kellerraum. Zuvor ist anzumerken das Fremde Personen ** keinen Zugang zum Haus** haben, ohne von einem Bewohner eingelassen zu werden. Das ganze läuft über eine Sprechanlage mit Türknopf aus dem Inneren der Wohnung, wie in den meisten Mietshäusern.

Nun habe ich bemerkt das seit einiger Zeit die Kellertür zu meinem Keller offen steht und das Licht eingeschaltet ist. Ich habe daraufhin noch besser und noch mehr darauf geachtet das alles verschlossen und ausgeschaltet ist, da ich anfangs dachte, das ich einfach vergessen habe die Tür zu verschließen und das Licht auszuschalten. Es ging sogar soweit das ich mich selbst mit einer Videokamera gefilmt habe wie ich den Keller abgeschlossen habe, um wirklich sicher zu gehen, das es nicht mein Fehler ist ... Nach einem Besuch im Keller stand die Tür wieder offen, und das Licht war wie immer eingeschaltet.

Mittlerweile zweifle ich echt an meinem Verstand ... Abgesehen davon habe ich auch schon nachgesehen, ob etwas entwendet wurde, was aber auch nicht der Fall ist.

Was vielleicht noch wichtig ist, unsere Nachbarn sind einfach nur der pure Horror. Schon mehrmals wurden wir belauscht, hintergangen und anderes. Ich habe schon den Verdacht das der** Hausmeister** (der denke ich mal einen Schlüssel hat) sich Zutritt verschafft hat ...

Meine Frage an euch jetzt ... Was kann ich tun, bzw. wie kann ich dem "Täter" auf die Spur kommen? Soll ich die Polizei einschalten?


Danke schon jetzt für eure Antworten!

Mfg. DeroxQuestions

Polizei, Einbruch, Keller, Nachbarn, Mietshaus
Muss ich meine Türe meines Kellerabteil (Holzlattentüre,wo man durchgucken kann)nun offen halten bzw nicht mehr abschließen,nur weil neuer Vermieter das will?

Merkwürdige Dinge passieren in einem 5-Familienhaus.Jahrzehnte lang hatten Mieter ein Vorhängeschloss an ihrem Kellerabteil(Holzlattentür(ich kenne nicht den richtigen Ausdruck),die genügend Luft zum Austausch zuläßt. Nun will der Vermieter ,dass die Türen des Kellerabteils der Mieter nicht abgeschlossen werden. Hierzu ist noch zu sagen,dass die Kellertüre(Eisentüre)am Eingang zum Keller (vom Treppenhaus her)immer unverschklossen bleibt.Oftmals ist die Haustüre durch den EG-Mieter verschlossen. Die andere Kellertüre,die auf der anderen Seite (nach Durchgang der Waschküche) mit Zugang zum Garten des Erdgeshoßmieters,bleibt je nach Lust und Laune,Sommer oder Winter des EG-Mieters offen oder Verschlossen.Eigentlcih müßte diese Kellertür(ebenfalls Eisentüre) zum Garten für die anderen Mieter als Fluchtüre nicht verschlossen werden dürfen,zumindes von innern geöffnet werden können.---- Der Mieter im Erdgeschoß hat den ehemaligen Öltankraum zu seinem Hobbyraum ausgebaut und lagert dort Handwerkszeugs;Farbtopfe etc für gelegentliche Arbeiten für oder in der Nachbarschaft.Die Fenster seines "Hobbyraums" hat er mit Pappkarton verdeckt,dass niemand von außen(von außerhalb des Haus) in seine "Werkstatt" gucken kann(es bsteht die Vermutung,dass er nebenbei gewerbliche Dinge in seinem "Hobbaraum" macht).Der Hobbyraum hat eine Eisentür(weil ehemaliger Öltankraum)und ist meistens angelehnt ,bzw nicht abgechlossen.

Irgendwie verstehe ich nicht ,was in diesem Haus los ist und was der Vermieter und sein Liebling weil Zuträger(Erdgeschoßmieter)will? Wer könnte mir helfen,was die Absichten solcher Leute sind?

Tür, Brandschutz, Keller

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