Jugendamt Notfall?

Vorab, eine TW für Suizid- und Selbstverletzungsgedanken.

Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen, aber es kann durchaus sein dass das hier doch ein wenig länger wird.

Ich benötige dringende Antworten, bitte.

Hallo. In meinen vorherigen Posts habe ich bereits mehrmals Fragen zum Thema Jugendamt gestellt, und hier kommt eine weitere(Ich bin wirklich unsicher, deswegen frage ich so viel).

Nun, ich habe meinen ersten Schritt getan, mich überwunden und das Jugendamt angerufen(worauf ich sehr stolz bin, haha). Die meinten die verbinden mich mit jemandem, bzw der ruft mich dann zurück. Hat er, einen Tag später, aber ich war in der Schule und der Anruf wurde mir nicht angezeigt. Jetzt kann ich aber auch nicht zurückrufen, denn das Jugendamt hat über das Wochenende & am Montag geschlossen.
Ich habe gehört, es gibt da eine Notfallnummer für das Jugendamt. Allerdings müsste es dort akute Kindeswohlbedrohung für geben.

Erste Frage: Was ist diese Notfallnummer? Denn ich hab viele Seiten im Internet und bin mir unsicher. Kurz: Das Jugendamt Gotha wäre für mich zuständig, falls das irgendwie von Bedeutung ist.

Zweite Frage: Was gilt als akute Kindeswohlgefährdung? Also ich weiss, das sexueller und physischer Missbrauch gelten. Aber was ist mit psychischem? Gilt das genauso? Persönlich für mich werden die Suizidgedanken immer schlimmer, oder zumindest der Gedanke an Selbstverletzung. Gilt das auch als "akute" Kindeswohlgefährdung? Ausserdem ist meine Mutter sehr reizbar und ich hab ständig Angst, überhaupt zu sprechen bzw. etwas falsches zu sagen, was sie verärgern könnte. Erst heute hatte sie mich angeschrien, weil ich meinte die AfD sei eine rechte Partei, wtf. Ich hatte echt Angst in dem Moment.

Gut, aber das war es hiervon auch.

-Ryan Alec

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Gegen Inobhutnahme wehren?

Meine Situation: Ich (16) hatte einen Streit mit meiner Mutter, von dem ich mir sicher war ihn allein nicht lösen zu können. Deshalb hab ich bei meinem Therapeuten nach einem Notfalltermin gebeten, der aber nicht verfügbar war. Mir ging es wirklich schlecht und ich konnte deshalb nicht zur Schule gehen, also hab ich beim Jugendamt angerufen und nach einem Konfliktgespräch gebeten. Also nur nach einer Person, die den Konflikt neutral mit uns besprechen kann. Dass so etwas möglich ist, hat mir schon häufiger mein Therapeut angeboten, deshalb war ich mir sicher darauf zurückgreifen zu können.

Das Jugendamt jedoch hat in diesem Konflikt eine Wohlgefährdung gesehen und meine Mutter wirkte auf sie als extrem aggressiv oder alkoholsüchtig. Im Gespräch kam keines der beiden Themen vor und sie trinkt weder sonderlich viel Alkohol, noch war sie je aggressiv/handgreiflich mir gegenüber.

Das Jugendamt verbietet mir jetzt bis Sonntag nach Hause zu gehen. Was für mich natürlich gar nicht klar geht, weil ich verdammt viel für die Schule zu tun habe, was hier bei meinem Vater, wo ich mich gerade aufhalte, nicht tun kann.

Die Alternative zum Aufenthalt bei meinem Vater war die Inobhutnahme durch eine Wohngruppe.

Meine Frage: Wie kann ich mich dagegen wehren? Die Situation wurde offensichtlich absolut falsch gehandhabt und schadet mir gerade essentiell. Gerade im schulischen Sinne, denn ich schreibe nächste Woche 3 Klausuren und bin in der Abschlussklasse? Was soll ich tun?

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