Ordnungsamt verweigert Halteerlaubnis für Listenhund / reine Schikane

Hallo, liebe User. Ich habe ein Problem mit dem Ordnungamt in Recklinghausen (NRW), ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bitte aber um sachliche Atws von Leuten die nichts gegen sog "Kampfhunde" haben. Mein Freund und ich haben vor ca 2 Monaten n Hund aufgenommen der ins Tierheim sollte. Wir wussten allerdings nicht dass es sich um ein StaffBull-Mix handelt. Eines Tages wurde ich vom Ordnungamt angehalten. Ich wurde hingewiesen dass es sich um n Listenhund handelt und ich solle beim O-Amt vorsprechen. Dies taten mein Freund und ich am nächsten Tag auch direkt. Der zuständige Herr (nennen wir ihn Hernn S.) machte uns klar, dass es sich um einen Staff handele und wir ihn nicht halten dürfen. Wir erklärten dass wir dass nicht wussten und dass wir alles dafür tun würden um dem Hund zu behalten, er meinte wir bräuchten uns keine Mühe machen, er würde uns den Hund sowieso wahrscheinlich wegnehmen. Wir könnten den Hund dann ja aus dem Tierheim zurückerwerben. Er würde die rechtliche Lage überprüfen und sich dann melden. Egal, wir wollten alles versuchen. Wir machten also die Sachkunde am nächstmöglichen Termin, ließen den Hund chippen, impfen und versichern. Per Anwalt baten wir Hernn S., dass der Hund bei uns bleiben solle bis wir die Sachkunde haben, im Gegenzug würden wir die öffl.Sicherheit nicht gefährden indem wir den Hund nur im Garten ausführen würden. (Weiter in Kommentaren)

Hund, Recht, Hundehaltung, Kampfhund, Listenhunde, Ordnungsamt, Tierrechte
Darf ein Vermieter Hundebesuch verbieten?

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte ,

ich wohne in einem Drei Familienhaus , habe einen seperaten Eingang am der Giebelseite und direkt an diesem Eingang , mein Carpot, heisst also ich laufe niemandem über den Weg , mit dem Hund, denn ich verlasse das Grundstück nur im Auto...

Das Haus in dem ich wohne , wurde kürzlich zwangsversteigert, an einen Verein , dieser Verein befindet sich auf dem Grunsstück nebenan , Der Verein hat mir nun gekündigt zum 31.12. diesen Jahres , wir sind damit zum Anwalt gegangen , dieser meint das die Kdg nicht wirksam ist, da eine Juristische Person kein Eigenbedarf anmelden kann.es heisst es wird jetzt eine Feststellungsklage geben , was sich hinziehen kann udn der neue Eigentümer ist sicher nicht erfreut, denn das heisst das wir bis Dezember hier nicht ausziehen werden.weil ich auch garkeine Möglichkeit habe bis dahin eine geeignete Wohnung zu finden, geschweige denn geld für einen Umzug aufzubringen und noch dazu ist seine Kdg nicht rechtens.

so, nun zum Hund

Der Hund gehört meinem Freund , ich miete die Wohnung aber alleine , auf meinen Namen , mein Freund ist ist aber sehr häufig bei mir , somit auch der Hund , trotzdem ist es nicht mein Hund , kann der vermieter mir nun verbieten das der Hund da ist ? zu besuch ? er stört niemanden , wie denn auch , wir müssen durch keinen Treppenflur oder sonst was....es geht eh nur um die kdg...

Mietrecht, Vermieter, Hundehaltung

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