Hallo,

kurz zur Vorgeschichte ,

ich wohne in einem Drei Familienhaus , habe einen seperaten Eingang am der Giebelseite und direkt an diesem Eingang , mein Carpot, heisst also ich laufe niemandem über den Weg , mit dem Hund, denn ich verlasse das Grundstück nur im Auto...

Das Haus in dem ich wohne , wurde kürzlich zwangsversteigert, an einen Verein , dieser Verein befindet sich auf dem Grunsstück nebenan , Der Verein hat mir nun gekündigt zum 31.12. diesen Jahres , wir sind damit zum Anwalt gegangen , dieser meint das die Kdg nicht wirksam ist, da eine Juristische Person kein Eigenbedarf anmelden kann.es heisst es wird jetzt eine Feststellungsklage geben , was sich hinziehen kann udn der neue Eigentümer ist sicher nicht erfreut, denn das heisst das wir bis Dezember hier nicht ausziehen werden.weil ich auch garkeine Möglichkeit habe bis dahin eine geeignete Wohnung zu finden, geschweige denn geld für einen Umzug aufzubringen und noch dazu ist seine Kdg nicht rechtens.

so, nun zum Hund

Der Hund gehört meinem Freund , ich miete die Wohnung aber alleine , auf meinen Namen , mein Freund ist ist aber sehr häufig bei mir , somit auch der Hund , trotzdem ist es nicht mein Hund , kann der vermieter mir nun verbieten das der Hund da ist ? zu besuch ? er stört niemanden , wie denn auch , wir müssen durch keinen Treppenflur oder sonst was....es geht eh nur um die kdg...