Dürfen Zeugen Jehovas fremde Häuser einfach betreten?

Nein. Generell nicht, weil das strafbar ist (welches Gesetz?) 60%
Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten 30%
Den Garten betreten ist nicht erlaubt ohne Einladung 5%
Ein Mietshaus betreten ist nicht erlaubt ohne Einladung 5%

20 Stimmen

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Anders:

ZJ dürfen nur bis zur Klingel vor der Wohnung bzw. dem Garten/Zaun (Ist keine Klingel vorhanden an Garten/Zaun, dann bis zur Klingel vor der Einzel-Wohnung oder der am Haus).

Nur ein Berechtigter, der Hausbesitzer/Eigentümer, der Verwalter, der Hausmeister oder ein extra Berechtigter, hat das Recht, ZJ den Zutritt zu verbieten.

Man kann den ZJ den Zutritt generell verbieten - und zwar kann das jeder Mieter und die o.g. Personen:

Einschreiben an die örtliche Org von den ZJ und dann bei Zuwiderhandlung sofort Polizei rufen.

Drum herrschen sie einen ja gleich im Vorfeld an, ob man etwa nur der Mieter sei oder der o.g. Berechtigte. Und, wenn nicht, dann gehen sie auch nicht. Selbst erlebt.


Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten

Im Falle von Mehrfamilienhäuseren in jedem Fall.

Bei Einfamilienhäusern hängt es davon ob, wo eine Klinge betätigt werden kann - geht das von ausserhalb des Grundstücks, dann dort, ansonsten dürfen die bis zur Klingel, solange kein Hausverbot erteilt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Recht und BWL, Bibel, Handwerkskammer.

dirkhvarel  26.04.2025, 11:04

NEIN ... Du darfst generell nicht das Grundstück als Privatperson betreten....

Erstens, wir dürfen bei jemandem klingeln und wenn derjenige es erlaubt, auch das Haus betreten. Zweitens, wir dürfen, wenn am Tor vom Vorgarten keine Klingel ist, bis zur Haustür gehen und dort klingeln. Drittens, wir dürfen an einem Mietshaus klingeln und wenn uns jemand rein lässt, auch hinein gehen.

Diese Frage wurde schon mal ähnlich gestellt. Zudem, wir kennen und befolgen die Gesetze.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 22:50

Danke für deine Mitteilung der Auffassung von Zeugen Jehovas.

verreisterNutzer  13.03.2024, 23:28
@IchinderStadt

Sie ist aber aus rechtlicher Sicht richtig. Wenn du eine andere Meinung vertrittst, stimmt dein Rechtsempfinden eben nicht mit der Rechtsauffassung der Gerichte überein.

verreisterNutzer  14.03.2024, 05:38
@IchinderStadt

Was mich stört ist, dass ich den Eindruck habe, dass du das nur den ZJ verbieten möchtest und allen anderen nicht. Du wünschst dir ein Gesetz, dass nur für die ZJ gilt.
So läuft das aber nicht in einem Rechtstaat. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz im Art. 3 Absatz 1 GG.

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 14.03.2024, 17:52
@verreisterNutzer

Seit wann interessieren sich ZJ denn für Gleichheit? Sie glauben doch, sie wären die einzigen "Richtigen" Christen..

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 14.03.2024, 18:18
@Friedliebender

aber nicht vor den ZJs ...

Frag nicht. Den Vorfall werde ich nicht kommunizieren, da ich dann von so einer vernetzten Organistion wie den ZJ identifiziert werden kann. Vorsichtig ist der Puma in der Porzellankiste und auf jedes Wort bedacht.

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 14.03.2024, 18:38
@Friedliebender

Wer glaubt schon an eure Verschwörungstheorien. Du mußt das alles mal selber erleben.

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 15.03.2024, 14:41
@MarciMarc1978
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.

Hab ich doch geschrieben, vernetzte Gemeinden. Die ZJ fragen einfach dann jede Gemeinde ab, ob so ein Vorkommnis war.

Dir muss man ja jedes Wort einzeln veranschaulichen. Denk doch mal mit!

Friedliebender  15.03.2024, 17:22
@IchinderStadt

Du irrst dich. Denn erstens sind wir kein Überwachungsstaat und zweitens halten wir uns an Gesetze und die würden wir missachten, wäre das wirklich wahr, was du schreibst.

dirkhvarel  26.04.2025, 11:06

Auch für ZJ gelten deutsche Gesetze !!!! Vielleicht mag es in Amerika anders sein, aber in Deutschland ist es verboten Grundstücke zu betretten..

Friedliebender  26.04.2025, 15:48
@dirkhvarel

Wir dürfen das Grundstück betreten, wenn das Tor offen und keine Klingel vorhanden ist. Der Briefträger und Vertreter haben ja das gleiche Recht.

dirkhvarel  26.04.2025, 19:42
@Friedliebender

Ey, was habt ihr mit eurem Briefträger, wurde euch das so in eurem Hause ins Hirn gebrannt ??? DU bzw. IHR habt nicht die gleichen Rechte als wie ein Briefträger !! DU IHR dürft das Grundstück NICHT betretten.. DAS IST GESETZLICH VERBOTEN !!!!

dirkhvarel  26.04.2025, 21:37
@Friedliebender

Alter bei dir ist Alles verloren... Du bist eh gebrannt... Lassen wir's, du hast dein Willen schon abgegeben.

dirkhvarel  26.04.2025, 23:43
@dirkhvarel

Alter wer bei ZJ ist, hat kein eigenes Leben mehr.. Lass du dir dein Leben mal negativ vorschreiben...

Friedliebender  26.04.2025, 23:50
@dirkhvarel

Blödsinn! Da gibt es keine negativen ,,Vorschriften". Du schreibst Blödsinn, das ist alles.

dirkhvarel  27.04.2025, 07:51
@Friedliebender und was ist mit : Feiern von Geburtstagen und Feiertagen,Bluttransfusionen,Ausübung politischer Aktivitäten,Teilnahme an militärischen Diensten,Sexuelle Unmoral,Kontakte mit Ausgeschlossenen,Blutwurst und Co. sind vom Speiseplan gestrichen,Sämtliche sexuellen Handlungen vor der Ehe gelten als schweres Vergehen, Die Zeugen Jehovas betrachten auch homosexuelle Beziehungen als Sünde und akzeptieren keine gleichgeschlechtliche Ehe,Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren,Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind,
Friedliebender  27.04.2025, 12:21
@dirkhvarel

Das sind alles Dinge die in der Bibel stehen und von dem wahren Gott verboten wurden. Und Du sündigst gegen den wahren Gott.

Was habe ich davon wenn Menschen Gebete vortragen, die von Gott nicht erhört werden? Zudem, ständig das Gleiche herunter zu leiern gefällt dem wahren Gott überhaupt nicht. Und das hat Jesus nach Matthäus 6:7 deutlich gemacht.

dirkhvarel  27.04.2025, 12:48
@Friedliebender

Du merkst schon, dass du , wie soll ich es nett schreiben, Mist erzählst... WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel....! Aber wir sollten es so langsam lassen, dir kann man nicht mehr helfen.....

Friedliebender  27.04.2025, 13:36
@dirkhvarel

Märchen erzählen solche die an die Evolution glauben. Denkende Menschen erkennen, dass die Evolution nicht stimmen kann. Bist du kein Mensch der nachdenkt?

dirkhvarel  27.04.2025, 13:45
@Friedliebender

ICH habe dir ein paar Fragen gestellt, beantworte SIE.....Du bist wie die ältesten hier bei mir in der Stadt, wenn Sie keine Antwort wissen, wird ausgewichen.... Beantworte meine Fragen ::::: WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel

Friedliebender  27.04.2025, 14:01
@dirkhvarel

Angeblich kennst du doch die Bibel, deshalb solltest du es selbst wissen. Doch ich helfe dir auf die Sprünge.

1.Korinther 5:11-13; Römer 16:17; 2. Johannes 10; Titus 3:10.

Ich hoffe, du kommst jetzt zur Besinnung.

dirkhvarel  27.04.2025, 14:04
@Friedliebender

CH habe dir ein paar Fragen gestellt, beantworte SIE.....Du bist wie die ältesten hier bei mir in der Stadt, wenn Sie keine Antwort wissen, wird ausgewichen.... Beantworte meine Fragen ::::: WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel

Friedliebender  27.04.2025, 14:07
@dirkhvarel

1.Korinther 5:11-13; Römer 16:17; 2. Johannes 10; Titus 3:10.

Hast du die Bibeltexte nicht gelesen???? Bist du vielleicht ein Ausgeschlossener????

Ich hoffe, du kommst jetzt zur Besinnung.

dirkhvarel  27.04.2025, 14:08
@Friedliebender

2.Petrus 2:1,2

Es waren auch falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch sein werden falsche Lehrer, die Nebeneinführen werden verderbliche Sekten und verleugnen den HERRN, der sie erkauft hat, und werden über sich selbst herbeiführen eine schnelle Verdammnis.…

dirkhvarel  27.04.2025, 14:11
@Friedliebender

Nochmals ich selbst habe mit den HippySchuppen nix zu tun.. In meiner Familie gibt es ein paar Spezies, die genauso sind wie du---

Friedliebender  27.04.2025, 14:12
@dirkhvarel

Hippy? Bist du von allen guten Geistern verlassen?? Kein Wunder dass deine Verwandten dich meiden.

dirkhvarel  27.04.2025, 15:24
@Friedliebender

Die vermeiden mich nicht.... Das habe ich nie geschrieben! Wir haben regelmäßig Kontakt! Wir mich ist und bleibt das 'ne Hippy Bude !

Deine Auswahlmöglichkeiten machen nicht viel Sinn.

Wenn der Zugang zum Mehrfamilienhaus durch den Vorgarten führt UND dieser öffentlich zugängig ist und ihnen auf das Klingeln geöffnet wird, dürfen sie (wie auch Postzusteller) selbstverständlich das Haus betreten.


naaman  13.03.2024, 12:15

Die Auswahlmöglichkeiten sind bewusst so gewählt, um Zeugen Jehovas ein Rechtsvergehen unterstellen zu können.

Der Schuss geht scheinbar ins Leere.

IchinderStadt 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 12:24
@naaman Nein. Du LÜGST.

Jeder sieht die vierte Option, JA.

Du bist Zeuge Jehova, stimmts?

dirkhvarel  26.04.2025, 11:31

Immer dieser vergleich mit dem Postzusteller! Eigentlich ist, das schon eine Frechheit sich mit einem Postboten gleichzustellen...

Ja, sie dürfen beliebig fremde Häuser betreten

Naja das Grundstück und ein Gebäude (wie zb. ein Mietgebäude) ( Eingangsbereich/ Flurbereich vor der Haustür definitiv.

Aber so einfach in die eigenen vier Wände eintreten nur mit Erlaubnis des Besitzers oder Bewohners.

Natürlich nicht so eintreten wenn jetzt jemand kurz seine Haustür offen gelassen hat und die Zeugen Jehovas treten so einfach in die Haustür.

Sie müssen sich schon per klingeln oder Brief ankündigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit dem 7. Lebensjahr Kontakt zu Jehovas Zeugen

dirkhvarel  26.04.2025, 11:08

NEIN, auch an Wohneinheiten ist das Klingeln nicht einfach so erlaubt!