Dürfen Zeugen Jehovas fremde Häuser einfach betreten?
Also über den Garten zum Haus gehen und klingeln oder
im Mietshaus irgendwo klingeln und dann rein gehen?
20 Stimmen
11 Antworten
Anders:
ZJ dürfen nur bis zur Klingel vor der Wohnung bzw. dem Garten/Zaun (Ist keine Klingel vorhanden an Garten/Zaun, dann bis zur Klingel vor der Einzel-Wohnung oder der am Haus).
Nur ein Berechtigter, der Hausbesitzer/Eigentümer, der Verwalter, der Hausmeister oder ein extra Berechtigter, hat das Recht, ZJ den Zutritt zu verbieten.
Man kann den ZJ den Zutritt generell verbieten - und zwar kann das jeder Mieter und die o.g. Personen:
Einschreiben an die örtliche Org von den ZJ und dann bei Zuwiderhandlung sofort Polizei rufen.
Drum herrschen sie einen ja gleich im Vorfeld an, ob man etwa nur der Mieter sei oder der o.g. Berechtigte. Und, wenn nicht, dann gehen sie auch nicht. Selbst erlebt.
Im Falle von Mehrfamilienhäuseren in jedem Fall.
Bei Einfamilienhäusern hängt es davon ob, wo eine Klinge betätigt werden kann - geht das von ausserhalb des Grundstücks, dann dort, ansonsten dürfen die bis zur Klingel, solange kein Hausverbot erteilt wurde.
NEIN ... Du darfst generell nicht das Grundstück als Privatperson betreten....
Erstens, wir dürfen bei jemandem klingeln und wenn derjenige es erlaubt, auch das Haus betreten. Zweitens, wir dürfen, wenn am Tor vom Vorgarten keine Klingel ist, bis zur Haustür gehen und dort klingeln. Drittens, wir dürfen an einem Mietshaus klingeln und wenn uns jemand rein lässt, auch hinein gehen.
Diese Frage wurde schon mal ähnlich gestellt. Zudem, wir kennen und befolgen die Gesetze.
Sie ist aber aus rechtlicher Sicht richtig. Wenn du eine andere Meinung vertrittst, stimmt dein Rechtsempfinden eben nicht mit der Rechtsauffassung der Gerichte überein.
Was mich stört ist, dass ich den Eindruck habe, dass du das nur den ZJ verbieten möchtest und allen anderen nicht. Du wünschst dir ein Gesetz, dass nur für die ZJ gilt.
So läuft das aber nicht in einem Rechtstaat. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz im Art. 3 Absatz 1 GG.
Seit wann interessieren sich ZJ denn für Gleichheit? Sie glauben doch, sie wären die einzigen "Richtigen" Christen..
aber nicht vor den ZJs ...
Frag nicht. Den Vorfall werde ich nicht kommunizieren, da ich dann von so einer vernetzten Organistion wie den ZJ identifiziert werden kann. Vorsichtig ist der Puma in der Porzellankiste und auf jedes Wort bedacht.
Glaubst du deinen Blödsinn wirklich? Glaubst du diesen ,,Verschwörungstheorien"?
Wer glaubt schon an eure Verschwörungstheorien. Du mußt das alles mal selber erleben.
Da ich ein Zeuge Jehovas bin, weiß ich mehr als Du, was das betrifft.
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.
Wie sollen die dich denn identifizieren? Sie sind nicht der BND oder der MAD.
Hab ich doch geschrieben, vernetzte Gemeinden. Die ZJ fragen einfach dann jede Gemeinde ab, ob so ein Vorkommnis war.
Dir muss man ja jedes Wort einzeln veranschaulichen. Denk doch mal mit!
Du irrst dich. Denn erstens sind wir kein Überwachungsstaat und zweitens halten wir uns an Gesetze und die würden wir missachten, wäre das wirklich wahr, was du schreibst.
Auch für ZJ gelten deutsche Gesetze !!!! Vielleicht mag es in Amerika anders sein, aber in Deutschland ist es verboten Grundstücke zu betretten..
Wir dürfen das Grundstück betreten, wenn das Tor offen und keine Klingel vorhanden ist. Der Briefträger und Vertreter haben ja das gleiche Recht.
Ey, was habt ihr mit eurem Briefträger, wurde euch das so in eurem Hause ins Hirn gebrannt ??? DU bzw. IHR habt nicht die gleichen Rechte als wie ein Briefträger !! DU IHR dürft das Grundstück NICHT betretten.. DAS IST GESETZLICH VERBOTEN !!!!
Auch wenn du hier herum schreist, du bist nicht im Recht.
Alter bei dir ist Alles verloren... Du bist eh gebrannt... Lassen wir's, du hast dein Willen schon abgegeben.
Alter wer bei ZJ ist, hat kein eigenes Leben mehr.. Lass du dir dein Leben mal negativ vorschreiben...
Blödsinn! Da gibt es keine negativen ,,Vorschriften". Du schreibst Blödsinn, das ist alles.
Das sind alles Dinge die in der Bibel stehen und von dem wahren Gott verboten wurden. Und Du sündigst gegen den wahren Gott.
Was habe ich davon wenn Menschen Gebete vortragen, die von Gott nicht erhört werden? Zudem, ständig das Gleiche herunter zu leiern gefällt dem wahren Gott überhaupt nicht. Und das hat Jesus nach Matthäus 6:7 deutlich gemacht.
Du merkst schon, dass du , wie soll ich es nett schreiben, Mist erzählst... WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel....! Aber wir sollten es so langsam lassen, dir kann man nicht mehr helfen.....
Märchen erzählen solche die an die Evolution glauben. Denkende Menschen erkennen, dass die Evolution nicht stimmen kann. Bist du kein Mensch der nachdenkt?
ICH habe dir ein paar Fragen gestellt, beantworte SIE.....Du bist wie die ältesten hier bei mir in der Stadt, wenn Sie keine Antwort wissen, wird ausgewichen.... Beantworte meine Fragen ::::: WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel
Angeblich kennst du doch die Bibel, deshalb solltest du es selbst wissen. Doch ich helfe dir auf die Sprünge.
1.Korinther 5:11-13; Römer 16:17; 2. Johannes 10; Titus 3:10.
Ich hoffe, du kommst jetzt zur Besinnung.
CH habe dir ein paar Fragen gestellt, beantworte SIE.....Du bist wie die ältesten hier bei mir in der Stadt, wenn Sie keine Antwort wissen, wird ausgewichen.... Beantworte meine Fragen ::::: WO BITTE steht das in der Bibel "Es ist verboten, das Vaterunser mit Menschen eines anderen Glaubens zu rezitieren" oder " Man darf keine Freunde haben, die keine Zeugen Jehovas sind " oder "Kontakte mit Ausgeschlossenen" Das musst du mir in die Bibel zeigen....... Ich meine nicht euer Märchenstundenbibel
1.Korinther 5:11-13; Römer 16:17; 2. Johannes 10; Titus 3:10.
Hast du die Bibeltexte nicht gelesen???? Bist du vielleicht ein Ausgeschlossener????
Ich hoffe, du kommst jetzt zur Besinnung.
Es waren auch falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch sein werden falsche Lehrer, die Nebeneinführen werden verderbliche Sekten und verleugnen den HERRN, der sie erkauft hat, und werden über sich selbst herbeiführen eine schnelle Verdammnis.…
Also bist Du en falscher Prophet und ausgeschlossen. Außerdem noch reuelos.
Nochmals ich selbst habe mit den HippySchuppen nix zu tun.. In meiner Familie gibt es ein paar Spezies, die genauso sind wie du---
Hippy? Bist du von allen guten Geistern verlassen?? Kein Wunder dass deine Verwandten dich meiden.
Ich hab mal in dein Profil geschaut. Da passt dieser Bibeltext sehr gut:
Die vermeiden mich nicht.... Das habe ich nie geschrieben! Wir haben regelmäßig Kontakt! Wir mich ist und bleibt das 'ne Hippy Bude !
Deine Auswahlmöglichkeiten machen nicht viel Sinn.
Wenn der Zugang zum Mehrfamilienhaus durch den Vorgarten führt UND dieser öffentlich zugängig ist und ihnen auf das Klingeln geöffnet wird, dürfen sie (wie auch Postzusteller) selbstverständlich das Haus betreten.
Die Auswahlmöglichkeiten sind bewusst so gewählt, um Zeugen Jehovas ein Rechtsvergehen unterstellen zu können.
Der Schuss geht scheinbar ins Leere.
Immer dieser vergleich mit dem Postzusteller! Eigentlich ist, das schon eine Frechheit sich mit einem Postboten gleichzustellen...
Naja das Grundstück und ein Gebäude (wie zb. ein Mietgebäude) ( Eingangsbereich/ Flurbereich vor der Haustür definitiv.
Aber so einfach in die eigenen vier Wände eintreten nur mit Erlaubnis des Besitzers oder Bewohners.
Natürlich nicht so eintreten wenn jetzt jemand kurz seine Haustür offen gelassen hat und die Zeugen Jehovas treten so einfach in die Haustür.
Sie müssen sich schon per klingeln oder Brief ankündigen.
Danke für deine Mitteilung der Auffassung von Zeugen Jehovas.