Was wird die Polizei jetzt machen?
Mein Exfreund von vor 3-4 jahren ist mittlerweile extremst auf Drogen (Gras, lsd, koks und andere psychoantive substanzen) und kommt seit unserem Ende der Beziehung nicht mehr auf sein Leben klar. Seit ende letztem Jahr bis jetzt kam er 7 mal zu mir an die Haustür (auf drogen) und hat komisches zeugs gemacht. Mein Vater hatte es immer geschafft die Situation nicht zu eslakieren (Weil personen auf drogen unberechenbar sind) und ihn wegzuschicken. Gestern ist es dann eskaliert, er wollte bei uns einbrechen und meine Familie hat ihn dann sozusagen im Hof „Festgehalten“ bis die Polizei kommt, dazu haben die ihn dann natürlich mitgenommen (Ich war in der Zeit auf der Arbeit)
Es ist ja offensichtlich das ich mich sehr um meine sicherheit sorge, er weiß wo ich arbeite und wo ich ja wohne, was macht die Polizei jetzt mit ihm in diesem Fall? Das er nicht weggesperrt wird ist ja klar, dazu gäbe es eigentlich keinen grund. Ich habe einfach nur angst das sie ihn nach 24 Stunden wieder gehen lassen und er dann wieder bei mir daheim hockt oder gleich zu mir auf die arbeit kommt um sich im drogenrausch zu rächen weil man die polizei gerufen hat….
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/juergen63225/1645949590290_nmmslarge__654_305_2407_2407_85859dd50700c71d2e308e9238d4930e.jpg?v=1645949590000)
Schwierig .. die Polizei wird ja nur bei Straftaten tätig. Stalking ist aber auch eine Straftat.
Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung
Hat er Gewalt angewendet .. Körperverletzung ! auch wenn keiner zum Arzt musste.
Aber vielleicht geht man dann auch mit einem kleinen blauen Fleck zu Doc und dann zur Polizei.
Anzeigen müssen immer bearbeitet werden und führen dann bei geringen Einzeldelikten meisten zu Strafbefehlen, mit Tagessätzen. Häufen sich solche Dinge, dann wird auch eine Haftstrafe draus. Wird unzurechnungsfähigkeit (Schuldunfähigkeit) festgestellt, kann es auch zur Zwangsunterbringung in der forensischen Pyschatrie kommen. (Massregelvollzug)
Leider dauert das alles bis Polizei und Staatsanwaltschaft wirklich tätig werden. Solange laufen solche Menschen weiter frei herum.
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Heyho,
Sofern es noch nicht passiert ist, wird die Polizei höchstwahrscheinlich eine Gerfährderansprache halten an Deinen Ex-Freund und ihm verbieten, sich Dir absichtlich zu nähern oder das Grundstück erneut unbefugt zu betreten (sofern Du Deine Position deutlich gemacht hast!).
Für den versuchten Einbruch wird er möglicherweise belangt werden (anordnung von Therapie etc.), aber das muss ein Gericht beurteilen und nicht die Polizei. Stand jetzt wird die Polizei selbst, so vermute ich stark, nicht mehr als das Gesagte machen.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Viel Erfolg :)
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Schildere das der Polizei bzw der Staatsanwaltschaft. Die Maßnahmen die dann ergriffen werden entscheidet dann sowieso eine Richter. Und bereits ein einbruchs Versuch ist strafbar. Mit einer kontaktsperre etc werdet ihr nicht weit kommen. Zugedröhnt ist ihm das egal
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Die Polizei macht nichts, außer eine Gefährderanprache und eine Strafanzeige.
Bei dauerhafter Störung kannst du ein Annäherungsverbot erwirken.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du kannst beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung bezüglich eines Kontaktverbotes beantragen, ob ihn das allerdings interessiert, wenn er wieder mal "auf Droge" ist, ist fraglich.
Bei einem Verstoß kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Als Bewährungsauflage könnte dann auch eine ambulante Therapie und eine Drogenabstinenz angeordnet werden. Es gäbe auch noch die Möglichkeit einer Therapie nach 35 BtmG auf Antrag der Vollstreckungsbehörde.
Dies nur als Überblick was möglich wäre.