Was wird die Polizei jetzt machen?

7 Antworten

Schwierig .. die Polizei wird ja nur bei Straftaten tätig. Stalking ist aber auch eine Straftat.

Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung

Hat er Gewalt angewendet .. Körperverletzung ! auch wenn keiner zum Arzt musste.

Aber vielleicht geht man dann auch mit einem kleinen blauen Fleck zu Doc und dann zur Polizei.

Anzeigen müssen immer bearbeitet werden und führen dann bei geringen Einzeldelikten meisten zu Strafbefehlen, mit Tagessätzen. Häufen sich solche Dinge, dann wird auch eine Haftstrafe draus. Wird unzurechnungsfähigkeit (Schuldunfähigkeit) festgestellt, kann es auch zur Zwangsunterbringung in der forensischen Pyschatrie kommen. (Massregelvollzug)

Leider dauert das alles bis Polizei und Staatsanwaltschaft wirklich tätig werden. Solange laufen solche Menschen weiter frei herum.

Heyho,

Sofern es noch nicht passiert ist, wird die Polizei höchstwahrscheinlich eine Gerfährderansprache halten an Deinen Ex-Freund und ihm verbieten, sich Dir absichtlich zu nähern oder das Grundstück erneut unbefugt zu betreten (sofern Du Deine Position deutlich gemacht hast!).

Für den versuchten Einbruch wird er möglicherweise belangt werden (anordnung von Therapie etc.), aber das muss ein Gericht beurteilen und nicht die Polizei. Stand jetzt wird die Polizei selbst, so vermute ich stark, nicht mehr als das Gesagte machen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

Schildere das der Polizei bzw der Staatsanwaltschaft. Die Maßnahmen die dann ergriffen werden entscheidet dann sowieso eine Richter. Und bereits ein einbruchs Versuch ist strafbar. Mit einer kontaktsperre etc werdet ihr nicht weit kommen. Zugedröhnt ist ihm das egal

Die Polizei macht nichts, außer eine Gefährderanprache und eine Strafanzeige.

Bei dauerhafter Störung kannst du ein Annäherungsverbot erwirken.

lg

Du kannst beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung bezüglich eines Kontaktverbotes beantragen, ob ihn das allerdings interessiert, wenn er wieder mal "auf Droge" ist, ist fraglich.

Bei einem Verstoß kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Als Bewährungsauflage könnte dann auch eine ambulante Therapie und eine Drogenabstinenz angeordnet werden. Es gäbe auch noch die Möglichkeit einer Therapie nach 35 BtmG auf Antrag der Vollstreckungsbehörde.

Dies nur als Überblick was möglich wäre.