bin 50% schwerbehindert, Jobcenter verlangt auszug aus wohnung weil diese 60 euro zu teuer ist

Hallo , ich weiß nicht mehr weiter, ich bin kranheitsbedingt von Hartz4 abhängig.Bin mit meinem Kind Anfang letzten, Jahres hier in diese Wohung eingezogen die vom Jobcenter bez. wird,men Kind ist nun im September ausgezogen und nun ist die Wohnung laut jobcenter um 60 Euro zu teuer. Auf dem allg. Markt ist keine Wohnung zu finden und das Jobcenter meinte sie zahlen die Wohnung noch für 6 Monate , aber ich muss einen Antrag auf Sozialwohnung stellen. Diesen habe ich jetzt hinausgeschoben, weil ich dachte ich finde sicher noch eine Wohnung,nun sind es nur noch 3 Monate wo ich diese hier bez. bekomme und hab mich jetzt entschlossen den Sozialwohnungantrag abzugeben. Ich habe aber Angst, das ich in so einen großen Wohnblock komme, weil es ja nur solche Sozialwohnungen gibt, und ich da garkeine Ruhe mehr habe. Ich leide unter schweren Depressionen , habe schwer Bandscheibenoperation hinter mir mit Einsatz von künstl. Bandscheiben, Versteifung über 3 Etagen und nun ist auch noch das Kniegelenk und die Kniescheibe kaputt, sodas eine weiter OP auf mich zukommt, das linke Knie begintt auch schon kaputt zu gehen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis,mit 50 % wo aber nun eine Erhöhung gestellt wird, da nun auch noch festgestellt wurde, das die Nervenleitbahnen von beiden Füßen nicht in Ordnung sind. Ich werde noch wahnsinni mit dieser Unsicherheit. . Habe ich nicht irgendwie ein Recht das ich wegen 60 Euro zuviel, doch in dieser Wohnung bleiben kann. Sozialwohnung bräuchte ich eine EG Wohnung , aber da ist überall so ein Krach in den Häusern, das meine Depressionen eher noch schlechter werden. Außerdem würde ich einen Umzug körperlich sowie nervlich nicht schon wieder durchstehen. Kann mir jemand helfen oder gibt es Gesetzte wo man geschützt ist, wenn man schwerbehindert ist. Wenn ja, was wird wenn der Vermieter noch mehr Miete haben will, was er schon angekündigt hat das die Miete um ca. 50 Euro nochmal teuerer wird? ich bin echt am verzweifeln.

Hartz IV
Mit 21 jahren von Zuhause rausgeschmissen was nun?!

Hi Leute...

Ich versuche mich mal kurz zu fassen:

Ich Habe diesess jahr meine ausbildung aus grund schulischer fehlender grundkenntnise abgebrochen und bin nun drann das ich abendschule oder ähnliches machen kann denn ich könnte meine ausbildung am 1.8.2014 noch mal von vorne beginnen vorraussetzung sind halt das das mit abendschule und alles läuft :) diesbezüglich war ich aber auch schon beim amt :) ... nun habe ich mich aber mit meiner mutter gestritten und sie meinte doch ich solle ausziehen und blah... und ich kann nicht mehr bis zum 1.8 zuhause bleiben... nun die frage/n an euch:

  1. Was nun?!
  2. bei wem muss ich mich melden?!
  3. .Kann ich irgendwie von irgendwelchem amt finanzielle untterstützung bis dahin bekommen?!

ich habe mich schon teilweise informiert.. aber dennoch nicht wirklich was rausgefunden... nur etwas mit Bafög was ich nun auch genauer nachschauen werde... aber wäre cool wenn jemand was von euch weis.. ob es irgendein schlupfloch gibt irgendwie bis zum 1.8 an geld zu kommen... und an eine wohnung... oder kann ich mir so eine wohnung suchen und irgendwie bis dahin finanzielle hilfe beantragen?!...

P.s kommt mir nicht mit irgendwelchen vorwürfen wie auf den meisten foren... ihr wisst nicht wieso weshalb warum also haltet euch dort bitte etwas zurück danke :) und danke für eure hilfe schon mal :) und endschuldigt meine schreibfehler ich bin einfach noch aus dem häuschen... :x

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Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

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