Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Rechtshilfe für mittellose Frau

Hallo ihr Lieben,

ich helfe zur Zeit einer Freundin die in Trennungsproblemen steckt, sie ist sehr überfordert, wir haben beide keine Ahnung von Scheidungsrecht und ich würde gerne versuchen hier mal ein paar Informationen zu bekommen. Schonmal Dankeschön im Voraus ;)

Zur Situation:

Sie lebt mit ihrem Mann in einer 3 Zimmerwohnung. Er ging ihr über 2 Jahre fremd, mit einer Nachbarin die vorher mit meiner Freundin gut befreundet war :( Diese Frau ist wiederum selbst verheiratet und hat auch noch Kinder. Meine Freundin und ihr Mann haben keine Kinder. Er hat zusätzlich zum Betrug auch noch über 30.000 Euro Schulden gemacht für seine Affäre und immer wieder kam es dadurch dazu das für den Monat nichts mehr zum leben da war. Er lügt sehr oft, ist rücksichtslos. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und mittlerweile natürlich auch depressiv. Er geht arbeiten (Festanstellung) und hat ein Auto (sprich ist mobil) Die Mutter meiner Freundin starb vor einigen Monaten und somit ist sie, abgesehen von mir und meiner Unterstützung, komplett alleine. Ihr Mann will nun die Scheidung, das ist ja schon gut so, denn meine Freundin konnte diesen Schritt bisher nicht machen.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Anliegen. Er will in der Wohnung bleiben und sagt, sie könne ja zu ihrem Vater aufs Land „abhauen“... Wir haben beide den Verdacht das er dort nur bleiben will um weiterhin diese Nachbarin in der Nähe zu haben. Meine Freundin bekommt selbst keinerlei Geld von Ämtern oder so, da er ja eine Arbeit hat. Er hat sich nun auch schon einen Anwalt genommen. Es kann doch nicht sein, das sie sich alles gefallen lassen muss und er kann bestimmen usw. Zumal sie beide in dem Mietvertrag drinstehen. Ihr Mann meinte dann: „Ach naja, unser Vermieter kann dich ja einfach raus streichen.“ Wir wissen schon dass das so nicht geht, der Vertrag gekündigt werden muss und für den der bleibt erneuert werden muss. Ach ja, dazu kommt auch noch das sie 2 Katzen und einen großen Hund haben, die auf jeden Fall bei ihr bleiben werden. Er hat Arbeit und ist mobil, für ihn ist es doch viel leichter umzuziehen...

Wie kann eine mittellose, betrogene Frau sich wehren? Wie kann sie sich einen Rechtsbeistand suchen? Ohne keinerlei eigenes Einkommen? Sie ist ja abhängig von ihrem Mann quasi. Sie will keinen großen Krieg, nichts von seinen Sachen, alles was sie möchte, ist in dieser Wohnung bleiben. Hat sie nach allem keine Chancen? Das kann doch nicht sein.

Was können wir tun? Wie ist die Rechtslage?

Falls ich andere wichtige Infos vergessen haben sollte, dann fragt danach, wie gesagt, ich kenne mich ja auch nicht aus.

Danke und liebe Grüße

Recht, Anwalt, Scheidung, Gesetz, Hartz IV

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