(Notfall ) ich Bekomme ALG1 kann ich auch eine Wohnung Mieten?

Hallo Liebe Nette Leute, Also ich bekomme zurzeit 770€ ALG1 habe noch Anschpruch über 94 tage. Ich habe immer im Verschidenen bereichen gearbeitet.Aber nach 6 jahren hat mir nichts gebracht. Ich habe yetzt überlegt eine 2 jährige kurz (Ausbildung im bildung zentrum)zu machen ünterschtuzt von Arge. Meine sachbearbeiterin sagte das ich weiter 770€ bekommen werde wenn ich diesen Ausbildung im bildung zentrum ABC machen würde.Das will ich auch machen..

Aber Pro ist ich wohne bei meine schwager und habe ohm immer was gezahlt wenn ich gearbeitet hatte und yetzt zahle ihm nichts ich möchte gerne meine eigene wohnung haben oder mieten?

Darf ich als ALG 1 anfänger eigene wohnung haben? Wer zahlt mir das mieter ? Kaution? Meine schwager sagte mir das ich eine wohnung nehme oder er schmeiz mich raus!! Kann ich im obdachlosheim wohnen und Ausbildung machen? Muss ich? Ich habe echt probleme ich kenne hier keine bin zeit 1und halb jahre im stuttgart.. Kann mir jemand helfen..? Wie kann ich eigene wohnung haben Zahlt ARGII meine mieter oder soll ich wohngeld beantragen?bei wohngeld muss ich 3 jahre im stuttgart gelebt haben das zu beantragen :( Wo soll ich gehen und was soll ich machen wenn ich im laufe der 3 monate Ausbildung nicht beginne muss ich wieder arbeiten und nach ein jahr werde ich wieder raus geschmissen :(

Leute Hilft mir ich will Ausbildung machen und auch alleine wohnen das ich auch sicherer Arbeits platz haben kann. Bitte schnell Antworten ich bin im Notfall Situation:((

Haus, Arbeit, Finanzen, Wohnung, Miete, Geld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Wohngeld
Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Erwerbsminderungs, Sozialhilfe, Wohngeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird.

Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen:

  1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen.

  2. Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht:

a) Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

b) Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

Mit Dank und freundlichem Gruß!

Rente, Erwerbsminderungsrente, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung
Status "ausbildungssuchend" ohne mein Wissen und Einverständins wieder geändert, ist das rechtens?

Werte Community, ich ersuche Rat in folgender Sachlage. Ich bin 22 und im Moment ALGII-Empfänger und zwar selbstständig, das nur am Rande. Am 4.11.2013 habe ich mich in der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß "ausbildungssuchend" gemeldet, um weiter Kindergeld zu bekommen, und vor allem weil es tatsächlich so ist. Zu dem Zweck gab es mehrere Termine bei einer ansässigen Berufsberaterin, die mir meinen Status "ausbildungssuchend" schriftlich bestätigte, wie ich gerade sehe. Mehrere Termine und es wird klar wie mein weiterer Weg aussieht. Wir sind uns einig, ein duales Studium soll es sein und ich bekomme obendrein alle Betriebe von ihr mit, bei denen ich mich bewerben kann. Gesagt getan. Es besteht kein weiterer Bedarf an Terminen, es ist ja alles gesagt was gesagt werden kann, der Weg klar vorgezeichnet. Jetzt bei Ablauf der Bewerbungsfrist kamen die ersten Einladungen zum Vorstellungsgespräch eingeflogen. große Freude aber auch Sorge - es würde sehr teuer werden,einige Gespräch finden 500 km entfernt statt. Ich gehe also zu bereits bekannter Agentur und beantrage diesbezüglich Unterstützung bzw. Kostenübernahme. Dies ist nicht wirklich unkompliziert aber was solls. Ein ganz anderes Problem macht mir zu schaffen. Die durchaus unfreundliche Sachbearbeiterin grinst mir ins Gesicht das ich seit Februar 2014 gar nicht mehr als "ausbildungssuchend" gemeldet bin. 'Wie kann das sein?' entfährt es mir, ist mir doch bewusst wie fundamental wichtig dieser Status für den Kindergeldanspruch ist. 'Meine Berufsberaterin habe mich abgemeldet, es sei ja alles zum Abschluss gekommen' bekomme ich entgegnet. Ich falle bald aus allen Wolken und bin ratlos. Denn schließlich muss sich verkürzt folgendes Abgespielt haben: Ich habe den finalen Berufsberatungstermin (ca. Januar/Februar 2014) in dem mir alle in frage kommenden Betriebe ausgehändigt werden. Ich freue mich und tigere sofort rüber in den Jobclub und bewerbe mich auf ebendiese Betriebe. In der Zwischenzeit ändert meine Berufsberaterin ohne mein Wissen oder Einverständnis meinen Status von "ausbildungssuchend" auf "nicht ausbildungssuchend". 'Logisch' denk ich jetzt, schließlich sucht man ja natürlich keine Ausbildung mehr wenn man sich auf eine Bewirbt (Achtung Ironie im letzten Satz). Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt wie mit einem so umgesprungen wird. Wir reden hier mal eben locker 1500€ Kindergeld das die dann mangels Anspruch wieder haben wollen. ist das so rechtens? Was kann ich tun. Mir geht es hier vor allem um den Kindergeldanspruch. Freundliche Grüße toaskIV

Ausbildung, Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberatung, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildungssuchend

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