Hartz IV mit Nebenjob - mögliche Sanktionen bei Überaschreiten der 450€?

Hallo Community,

da ich über Google zu meinem Fall keine aussagekräftige Lösung gefunden habe, versuche ich es mal bei euch.

Kurz ein paar wichtige Infos dazu:

Ich bin arbeitssuchend und seit November 2013 in AL II gerutscht. Vom 01.10 bis 31.12 habe ich einen Minijob gehabt (befristeter Vertrag) und habe einen fixen Stundenlohn genannt bekommen. Um den Minijob so gut es geht auszunutzen, habe ich nach Möglichkeit so gearbeitet, dass ich möglichst nahe an die 450€ rankomme, aber tunlichst darunterbleibe. Von meinen Stunden her klappte es auch und ich bin eigentlich in den drei Monaten unter den 450€.

Nun habe ich meine Nebeneinkommensbescheinigung per Post erhalten und musste feststellen, dass ich 451,52€ brutto verdient habe. Ich habe eben angerufen und von der Lohnstelle erfahren, dass es eine für Dezember eine Anpassung der Stundenlöhne gab. Dies hat mein Chef mir versäumt mitzuteilen und ich wusste davon wie gesagt rein gar nichts. Der Chef ist derzeit nicht erreichbar und ich stehe nun ziemlich besch da.

Stimmt es, dass das Jobcenter hergehen kann und mir wegen den 1,52€, mit denen ich über den 450€ liege mir sämtliche Bezüge streichen kann? Immerhin bin ich in deren Augen ja für Dezember nicht mehr leistungsberechtigt, da ich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bin. Ich bin gerade echt am verzweifeln und weiß nicht wie ich in den kommenden Wochen das ganze finanziell schaffen soll.

Das Geld von meinem Nebenjob erhalte ich Ende Januar (zum letzten des Folgemonats) und würde wahrscheinlich Ende Januar keine Bezüge für Februar beziehen - sprich ich bekomme keinen Zuschuss zur Miete und Gas und hätte dann unterm Strich gerade mal knappe 20€ für Lebensmittel für 4 Wochen.

Bin für jeden hilfreichen Rat sehr dankbar!

Nebenjob, Minijob, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sanktion
Nach der Trennung wohin?

Hallöchen , ich bin neu hier, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin seit fast 4 Jahren Verheiratet und habe mit ihm 2 Kinder (3 Jahre / 8 Monate), jetzt haben wir uns vor 4-5 Monaten getrennt weil er nicht anständig mit den Kindern um geht, ich möchte nicht ins Detail gehen aber es grenz schon an Kindeswohlgefährdung.

Da wir zu 4 in einer 2 Zimmer Wohnung in Berlin wohnen , geht das einfach im Moment gar nicht mehr. Er sucht seit der Trennung jeden Tag überall (Internet, Zeitung , Genossenschaften usw.) .. Leider wollen sie entweder Keine Hartz4 Empfänger oder sie wollen ihn nicht wegen seinem Negativen Schufa Eintrag. Es ist ja schon schwer in Berlin eine Wohnung zu finden die überhaupt fürs Jobcenter in frage kommt. Er wird dann noch vom Jobcenter leben, da er grade eine Umschulung macht. Und danach ist die Zukunft immer noch ungewiss da er zu 70% Behindert ist. (seelische Behindert)

Wir waren schon beim Sozialamt , beim Amt für Wohnungsnot , Beratungsstellen keiner will uns helfen solange er nicht Obdachlos ist. Er hat seit der Jugend keinen Kontakt zu seiner Familie und auch keine wirklichen Freunde wo er unter kommen könnte.

Muss ich echt den Vater meiner Kinder und ja immer noch mein Ehemann auf die Straße setzen bis die einen Helfen ? Damit würde er ja auch seine Weiterbildung verlieren. Ich weiß einfach nicht mehr weiter , das einzige was ich weiß : So wie jetzt geht es nicht weiter , zum Wohle der Kinder.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe :)

Beratung, Kinder, Scheidung, Trennung, Hartz IV, obdachlos, Sozialamt, Wohnungsnot
Hartz 4 Betriebsnebenkosten Anhörung einer Überzahlung

Hallo wer kann bitte helfen,

ich bin Hartz 4 Empfänger und erhalte regelmässig seit dem Einzug in die Wohnung eine Kostenübernahme meiner entsandenen Betriebskosten vom Jobcenter. Dieses muss ich jedoch jedes Jahr schriftlich beantragen. Weiterhin zahlt das Jobcenter monatlich an meine Wohnungsgesellschaft die Miete direkt auf das Mieterkonto.( habe ich so einrichten lassen)

Nun hatte ich im Jahr 2011 ein Betriebskosten Guthaben von 235,00 Euro. Die Miete wurde dementsprechend gesenkt. Dieses hätte ich beim Jobcenter angeben müssen, habe es jedoch versäumt.

Da ich das Geld aber nicht ausgezahlt bekomme, weil es ja das Geld vom JC ist, habe ich es einfach als Guthaben auf dem Mieterkonto gelassen.

Nun ist die aktuelle Betriebskostenabrechnung ( 1 Jahr später) gekommen, wo ich eine Nachzahlung von 44, 00 habe. Diese habe ich beim Jobcenter eingereicht und um Kostenübernahme gebeten.

Jetzt ist dem Jobcenter aufgrund der eingezahlten Mieten eine Unklarheit entsanden und ich sollte einen Mieterkontoauszug einreichen. Das habe ich getan.

Gestern bekomme ich 4 Schreiben, indem mir mitgeteilt wird, das ich eine Überzahlung der Leistungen erhalten habe und ich soll über 600 Euro zurückzahlen.

Nun zu meiner frage, wie ich eingangs beschrieben habe, zahlt das Jobcenter die Miete stets direkt an die Wohnungsgesllschaft ich habe also direkt nie Kontakt zur Miete. Was ist hier schief gelaufen und warum soll ich jetzt was zurückzahlen????

Weiterhin soll ich eine Erklärung unterschreiben, das ich mich damit einverstanden erkläre, dass ich das Geld überweise.

Hat jemand Ahnung was ich jetzt tun kann?

ich habe die Betriebskostenabrechnung von 2011 mit dem Guthaben, noch nachgereicht.

Hartz IV, Überzahlung

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