wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV