Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

Leben, wohnen, ALG II, Hartz IV, obdachlos, Unterkunft
Wie komme ich als Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus?

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich fasse zusammen:

Ich bin Volljährig, habe die Fachhochschulreife, verschiedene Praktika im Bereich der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik, Erfahrungen im künstlerischen Bereich/Theater und... wohne noch bei den Eltern...

Zur Zeit, auf Grund der absagen auf meiner Bemühungen des Studiums, arbeitslos und verzweifelt.

In der Familie in der ich lebe ging es leider Gottes bergab (privat) und sind nun auf Soziale Hilfe angewiesen.

Trotz Bemühungen meiner Eltern kommen wir aus dieser Bedarfsgemeinschaft noch nicht raus.

Kann ich mich als Kind aber befreien? Ich muss stets unentgeltlich(!) beschäftigt sein, damit es nicht zu Sanktionen kommt. Worauf ich gar keine Lust mehr habe. Ich bin jetzt seit August Beschäftigungsfrei und habe ein Tief hinter mir. Nun. Es sollen mir ja bis zu ~100€ zustehen von dem Geld welches ich verdienen würde sollte ich zusätzlich arbeiten. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, vom gesamten zu profitieren ohne das es zu fast 85% angerechnet wird.

Arbeiten, ohne Verrechnung, soll erst dann möglich sein, wenn die Eltern arbeiten. Als Kind.

Wenn aber geht es nicht anders? Ausziehen kann man mit einem alg2 Antrag vollkommen vergessen. Kann man nicht weiterhin im gleichen Haus leben, aber nicht Mitglied der Gemeinschaft sein? So das ich arbeite und meinen Anteil der Miete selber zahle? So hätte ich sicherlich mehr als das was ich jetzt habe und könnte mich für Wohnungssuche bewerben.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

MfG

Arbeit, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV

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