Brauche dringend eure Hilfe, (Tickets, Bundesliga?

Mein Kumpel hat mir zwei Tickets für das Spiel Dortmund Bayern verkauft.
Diese habe ich auf ebay Kleinanzeigen gestellt, um mal zu schauen was die Leute so bieten. Allerdings hatte ich ohnehin vor zu dem Spiel zu gehen.
Nicht mal eine Minute war meine Anzeige drin und ich habe diese Nachricht erhalten.

Sie wurden der FC BAYERN MÜNCHEN AG gemeldet.
Verkauf auf Ebay ist nicht gestattet.
Plätze wurden erkannt und können zugeordnet werden.
Kein Einlass mehr am Drehkreuz.

Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
4.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen kann der Kunde Tickets des FCB nur zum privaten Gebrauch erwerben. Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB auch der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Tickets bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte.
für jeden Verstoß gegen Ziffer 4.1 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

PRODUKTPIRATERIE@FCB.DE
Tel.: 089/69931-7607

Tel.: 089/69931-7607

Klingt das seriös ? vermutet ihr das die Tickets gesperrt worden sind?

bitte nur Kommentare von denen die Ahnung haben & nicht von irgendwelchen Hartz V Empfängern die meinen, sie könnten sich aus dem Bauchgefühl her hier äußern...

Karten, Recht, Bundesliga, Gesetz, Bayern, Gesetzeslage, Rechtsprechung, Ticket
Ist es Pflicht, die Handyordnung in der Schule zu unterschreiben?

Hallo, meine Tochter hat heute, am ersten Schultag nach den Sommerferien, eine "Ergänzung zur Hausordnung" in Form einer Handyordnung erhalten. Dort ist folgendes vermerkt:

"1.Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Das Handy ist in der Schultasche aufzubewahren und darf nicht offen auf der Bank liegen.

2.Ausnahmen gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. In Notfällen besteht im Sekretariat die Möglichkeit, die Eltern telefonisch zu kontaktieren.

3.Verstößt eine Schülerinnen/ein Schüler dagegen, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt oder kann durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

5.Besteht ein konkreter Verdacht, dass ich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.

6.Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert Sie die Eltern, die Polizei und sonstigen Behörden wie z.B. Jugendamt. Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.

Ich/wir habe/n vom Inhalt der Handy Ordnung Kenntnis genommen."

Dieser Wisch soll von meiner Tochter und mir unterschrieben werden. Jedoch sind wir beide von diesem, teils lachhaftem Text, nicht begeistert. Ist es verpflichtend, das zu unterschreiben? Kann meine Tochter der Schule verwiesen werden, wenn wir das nicht machen? Bin da ein bisschen ratlos und hoffe auf eure Antworten.

PS: Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulrecht

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