Mündliches Abitur - Note Begründung
Hallo Community,
vor einigen Tagen hatte ich meine mündliche Abiturprüfung in NRW und habe trotz eines guten Gefühls nur 4 Punkte erhalten: das wurde mir jedoch nicht von meiner Prüferin persönlich mitgeteilt, sondern von unserem Oberstufenkoordinator. Daraufhin habe ich meiner Prüferin eine E-Mail geschrieben und nach der Begründung für die Punktzahl gefragt, welche sie mir aus juristischen Gründen aber nicht nennen darf: Stimmt es, dass die Gesetzeslage es verbietet, dass ich eine Begründung erhalte und wenn ja, aus welchem Grund ist das so?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
lebene
4 Antworten
bei mir war es damals auch so ähnlich.an der benotung sind mehrere lehrer beteiligt.die lehrer sollen über das gesetz geschützt werden,da sie dir keine antwort geben können die dich zufrieden stellt da jeder lehrer eine andere note geben würde jedoch müssen sich die lehrer bekanntlich auf eine einigen
Die Lehrerin hat völlig richtig gehandelt. Nur die Schulleitung darf, wenn du offiziellen, d.h. schriftlich begründeten Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegst, Akteneinsicht gewähren, womit du eine Begründung deiner Note - die steht nämlich im Protokoll - hättest. Keine andere Person darf über die Prüfung, den Ablauf oder das Ergebnis Auskunft geben, da sie sonst gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde und von ihrem Arbeitgeber - dem Land - richtig Ärger bekommen könnte.
Also bei uns wurde die Note gleich gesagt und wir hatten auch drei Prüfer. Die haben auch begründet welche Fehler ich gemacht habe.
Ehrlich gesagt nein. Bei einem Verdacht, vorallem bei wichtigen Aufnahme- oder allgemein wichtige Prüfungen die dein Leben beeinflussen, darfst du verlangen, dass sie dein Test nochmal überprüfen oder gar die Korrektur sehen willst. Also sag das ihr.