Ich bekam soeben eine Kündigung meiner Wohnung da anscheinend die letzten 2 Mieten nicht durchgingen.
Mir wurde eine Kündigung und Herausgabe der Schlüssel etc. bis zum 17.09.2024 und eine außerordentliche Kündigung bis zum Juli 2025 erklärt aber im Brief des Vermieters steht gleich da, dass er einer Herausgabe des Schlüssels etc. nach dem 17.09.2024 widerspricht
Ist das nicht rechtlich unwirksam dem zu widersprechen wegen einer Mindestfrist?
Ich lebe schon seit 10 Jahren in dieser Wohnung.
Und zugleich sah ich in dem Artikel hier §569 BGB Absatz 3 Nr. 2 dies:
,,Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.
Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist"
Das heißt also falls ich die Rückstände + die anfallende Miete in den nächsten 2 Monaten abzahle wird die Kündigung unwirksam?
Danke im Voraus.