Wenn ich mir ein neues Gerät kaufe, aber es funktioniert nicht, kann ich das Gerät austauschen lassen?

3 Antworten

Wenn du Waren übers Online Shop bestellst hast du eine 30 Tägiges Rückgaberecht. Einfach ein Retourenschein belabeln und du bekommst den vollen Kaufpreis zurückerstattet* . Dank der neuen EU Verordnung hast du an dem Kaufdatum das Recht dazu auf eiwandfreie Ware. Das bedeutet auch 2 Jahre Garantie. Und auf Akku 6 Monate Garantie. In der Filiale oder bei MediaMarkt oder sonst wo hast du eine 14 Tägiges oder 30 Tägiges Rückgaberecht gegen Vorlage deines Kassenbon. Ausgeschlossen sind Digitale Inhalte die im Internet direkt über deinen PC, oder Smartphone herunterladen tust. Denn hiermit beginnt ab dem Beginn des Downloads das Widerrufsrecht. Das heisst eine App kann man nicht mehr zurückgeben und umtauschen.

  • In App Käufe sind vom Umtausch ausgeschlossen

RiddickBln  08.09.2024, 23:18

Bei Media Markt steht aber 14 Tage und mit Kundenkarte 30 bei Neuwertiger Ware. Klar sind die kulant aber neuwertig ist die Ware ja theoretisch nach dem Auspacken nicht mehr.

Beim Ladenkauf kenn ich gesetzlich nur die Möglichkeit von einer Finanzierung innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten, sonst hat man nur das Recht auf Nachbesserung oder Kullanz.

- Das waren Fragen bei meiner Mündlichen IHK Prüfung damals.

Ja. Bzw Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur).

2 Jahre Gewährleistung - nicht Garantie.


Ratsucher92  08.09.2024, 22:54

Was wäre eigentlich, wenn man im Rahmen eines Internetkaufs die Ware einfach retourniert, obwohl sie defekt ist? 🤔

Ich meine innerhalb von 14 Tagen kann man ja entscheiden ob man die Ware behalten will oder nicht.

SirLucifer97  08.09.2024, 23:07
@Ratsucher92

Das geht, aber der Händler kann Schadensersatz verlangen, da das Gekaufte beschädigt wurde. Also iwas kaufen, es kaputt machen und mit „ich trete vom Vertrag zurück, ciao“ argumentieren klappt nicht.

Anders sieht es bei Dingen aus die man „beschädigen“ muss um es nutzen zu können: zB ein zerlegt geliefertes Regal, das man logischerweise ja erst aufbauen muss

Ratsucher92  08.09.2024, 23:10
@SirLucifer97

Was mache ich aber in dem Fall? Ich hätte selbstverständlich keinen Bock, dass ich auf der Ware sitzen bleibe (obwohl ich sie nicht mehr will) und auf Ersatz warten muss. Es gibt ja Produkte wo man vielleicht nicht eindeutig erkennen kann, ob das Problem ab Werk vorlag oder durch Eigensschulden verursacht wurde.

Kann man z.B. erkennen, dass man eine CPU kaputt übertaktet hat? Müssen ja nicht immer Schmauchspuren zu sehen sein.

SirLucifer97  08.09.2024, 23:20
@Ratsucher92

Ja gut, in dem Fall geht das. Nach 14 Tagen dann normal Neulieferung/Nachbesserung (letzteres ergibt bei einer CPU eh wenig Sinn)

Ging irgendwie bei dem Beispiel davon aus, dass was kaputt gegangen ist auf eine Art, dass es kein Mangel mehr ist (Handy fällt runter oder sowas und ich will das dann widerrufen)

Umtauschen. 2 Jahre Garantie.

Das Gerät. Es.