Waffengesetz Alter?
Hey,
Man darf ja jetzt erst ab 21 Großkaliber schießen. Gilt das Gleiche auch für den Jagdbetrieb? Und hat jemand den entsprechenden Gesetzestext dafür? Ich finde das leider irgendwie nicht...
3 Antworten
Nein. Ab 18 darf man mit dem Jagdschein Waffen, auch großkalibrige erwerben und die Jagd damit ausüben.
(2) 1Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. 2 Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
https://www.buzer.de/s1.htm?a=13-18&ag=5162
Bei den Sportschützen ja.
Jäger dürfen ab 18. Auch im Schießstand damit üben. (Genau genommen sogar schon, wenn sie den Jugendjagschein machen).
Entweder vereinsintern (bei uns schießen Mitglieder bis zum Erwerb ihrer WBK auch nur KK oder Luft. , Gäste ohne eigene WBK auch nur KK und Luft)
Das sollte aber genau in eurer Vereinssatzung vermerkt sein ob damit das grundsätzliche Schießen mit GK oder was auch immer gemeint ist.
Quelle, dass per Gesetz 18jährigen das SCHIESSEN verboten wäre?
Es ging mir in meiner Antwort oben vorrangig um die Jäger.
Bei uns im Schießstand dürfen Sportschützen tatsächlich nicht unter 18 Großkaliber schießen. Somit ein Fehler, richtig. Das andere dann der Erwerb.
Es ging mir in meiner Antwort oben vorrangig um die Jäger.
Deshalb verwundert über:
Bei den Sportschützen ja.
OK, nun geklärt!
Dem Gesetz nach also problemlos mit 18 Jahren im Verein mit deren GK-Waffen oder GK- Waffen der Begleiter zu schießen.
Wenn es der Verein nicht explizit untersagt!
Wird hier leider mehrfach falsch behauptet, nicht gut für Mitleser die sowas glauben.,
War da gedanklich noch auf den Erwerb fixiert.. : )
Bin ganz bei Dir - wird vieles falsch ausgelegt.
Ja, das hier kann so eine "Don Quichote" Geschichte sein...
Seit wann gilt denn diese Regelung? Da ist mir doch nicht etwa eine Gesetzesänderung durchgegangen?
Großkalibrige Waffen schießen darfst Du ab 16 unter Aufsicht und Einverständnis der Elter mit Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen. (z.B.. Schrotflinte Kal. 12).
Schießen mit allen anderen großkalibrigen Waffen darfst Du ab 18 Jahren.
Mir wurde von verschiedensten Trainern, Jamlfrichtern etc gesagt, dass seit kurzem nur Ü21 ist...
Falsch.
Aushänge in deinem Verein sind keine Gesetze.
Wurde mir aber seltsamerweise von Kampfrichtern und verschiedenen Leuten, die rigendwelche Posten im DSB haben gesagt
Es ist vom Waffengestz her FALSCH. Was der DSB in seinen Satzungen ändert und verabschiedet hat nichts mit dem waffenrechtlichen Bestimmungen zu tun. Wenn das Präsidium des DSB der Meinung ist, erst 21jährigen das Schießen mit großkalibrigen Waffen zu ermöglichen, ist das deren vereinseigene Entscheidung.
Bei uns im Verein hängt aber aus, dass GK erst ab 21 ist.....