Ist es erlaubt wenn ich einen Betrüger mit der Polizei bedrohe damit er mir mein Geld zurückerstattet?
Schließlich hat er sich durch den Betrug und durch einige weitere Verstöße auch selbst strafbar gemacht und deshalb versuche ich ihn jetzt zu erpressen damit ich mein Geld zurückbekomme
7 Antworten
Das Aufzeigen strafrechtlicher Möglichkeiten ist nicht als Nötigung zu verstehen. Dabei handelt es aich auch nicht um Erpressung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
klar kannst du ihm sagen , dass du die polizei einschaltest und anzeige erstattest wegen betrug.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Gesetzeslage
Das kommt darauf an, in welchem Rahmen sich das ganze abspielt.
Mit der Polizei zu drohen, wenn du dein Geld sonst nicht bekommst, ist keine Straftat.
lg
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Rechtslage & Gesetze, Recht
Nein.
Es sei denn, daß Du mit der Polizei drohst.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Da eine Anzeigenerstattung vollkommen legitim ist, stellt deine Forderung auch keine Erpressung dar.