Ist es erlaubt wenn ich einen Betrüger mit der Polizei bedrohe damit er mir mein Geld zurückerstattet?

7 Antworten

Das Aufzeigen strafrechtlicher Möglichkeiten ist nicht als Nötigung zu verstehen. Dabei handelt es aich auch nicht um Erpressung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

klar kannst du ihm sagen , dass du die polizei einschaltest und anzeige erstattest wegen betrug.

Das kommt darauf an, in welchem Rahmen sich das ganze abspielt.
Mit der Polizei zu drohen, wenn du dein Geld sonst nicht bekommst, ist keine Straftat.

lg

Nein.

Es sei denn, daß Du mit der Polizei drohst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Da eine Anzeigenerstattung vollkommen legitim ist, stellt deine Forderung auch keine Erpressung dar.