Darf ich bei Gefahr für mich oder andere Personen meine Waffe zum Schutz einsätzen?
Hallo ich besitze eine Waffenbesitzkarte und dazu eine Waffe
Die Zeiten werden immer gefährlicher .Terroristen in Österreich , Messerstecher usw .
Nun meine Frage ist darf ich meine Waffe zum Schutz vor Terroristen verwenden. Bzw wenn einer Amok läuft in Wien und gefährdet ander Personen kann ich den mit meiner Glock ausschalten und andere dadurch das Leben retten.
6 Antworten
Selbstverständlich würde das genau untersucht werden und dann würde durch ein Gericht entschieden werden, ob der Einsatz gerechtfertigt war oder nicht - und ggf zu einer Verurteilung führen.
Das solltest du eigentlich mit deiner Waffenbesitzkarte wissen.
Du hast keine Waffenbesitzkarte. Hättest du eine eine hättest du eine Sachkunde nachweisen müssen. Entweder durch regelmäßigen praktischen Umgang oder einen Waffenführerschein. In beiden Fällen solltest du die Antwort auf deine Frage kennen. Ich meine das ernst: solltest du doch eine haben gib bitte deine Waffen und die WBK ab. Du verfügst offensichtlich nicht Mal über die grundlegende Sachkenntnis und Leute wie du werfen ein schlechtes Licht auf alle anderen Waffenbesitzer!
Und ganz praktisch: natürlich darfst du in Notwehr auch deine Waffen nutzen. Wird aber nie dazu kommen. Du darfst sie schließlich nicht führen und im Falle eines Terroranschlagst wird das letzte was du tust deine Waffe schnappen und irgendwie sinnvoll helfen können. Normale sportliche Waffenbesitzer belügen sich selbst wenn sie glauben sie könnten das.
Ich sage ja auch nicht dass es unmöglich ist. Aber die Realität ist das 99,999% der Waffenbesitzer nicht in der Lage sein werden in so einer Situation wirklich die Waffe aus dem Schrank zu nehmen, zu laden und dann noch etwas zu treffen.
Bedeutet in Österreich eine Waffenbesitzkarte, dass du sie in der Öffentlichkeit tragen kannst? Du brauchst keinen Waffenschein?
kann ich den mit meiner Glock ausschalten und andere dadurch das Leben retten
Wenn du in unmittelbarer Nähe bist und dich/andere verteidigen musst: Ja.
Wenn du das übers Radio hörst, extra hinfährst, vor der Polizei da bist und ihn erschießt: Nope. Totschlag/Mord. Böse.
--Disclaimer: Deutschland--
Danke für die Information.das wollte ich genau wissen .
Ja, das darfst du.
was du nicht darfst ist, auf jenanden schiessen, der einem anderen ne ohrfeige verpasst.
nennt sich verhältnismässigkeit und es ist mehr als schräg, dass jensnd mit wbk das nocht weiss und fragen muss.
In der Notwehr gibt es keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Es Mangelt an der Erforderlichkeit in diesem Fall.
Es gab bereits mehrere Vorfälle, bei denen Terroristen oder sonstige Täter mit Tötungsabsichten im öffentlichen Raum von Anwohnern aus kurzer Entfernung beobachtet wurden. Diverse Videos der Taten oder der Täter die gerade im öffentlichen Raum agieren belegen das. Übrigens auch vom aktuellen Vorfall in München.
Und an Stelle eines Normalbürgers mit seinem Smartphone könnte da auch genauso gut ein Jäger oder Sportschütze am Fenster stehen.
Insofern ist die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand mit einer legalen Schußwaffe eingreifen könnte vielleicht gering, aber eben nicht grundsätzlich völlig unwahrscheinlich.