Arbeitsstunden gestrichen trotz krankmeldung?

Hallo erstmal,

ich weis das es fragen mit dem Titel schon gibt aber zu meinem genauen Problem habe ich kein Fallbeispiel gefunden.

Ich war am Mittwoch Wegen erbrechen beim Arzt (ich leide unter panikattacken woraufhin ich erbrechen muss, so wie in diesem Fall, jedoch kenne ich meine Erkrankung und weis das die Übelkeit immer nur 2-3 Tage anhält) der Arzt hat mich bis einschließlich Sonntag krank geschrieben.

Ich arbeite im Einzelhandel, und wir hatten am Sonntag verkaufsoffen, dieser Tag wird bei uns doppelt bezahlt.

Da ich jedoch wusste das ich zum Wochenende hin wieder arbeiten kann habe ich dies meinem Arbeitsgeber mitgeteilt um ihnen die doppelte Bezahlung für eine krankheitsvertretung zu sparen.

2 Stunden nach meiner Krankmeldung am Mittwoch hat meine Vorgesetzte versucht mich anzurufen, es ging mir wirklich schlecht und ich habe den Anruf nicht mitbekommen.

Am Freitag kam der zweite Anruf den ich entgegengenommen habe, wo sich meine Vorgesetzte darüber beschwert hat das ich am Mittwoch nicht dran gegangen bin, dann teilte sie mir mit das sie mich am Sonntag aus dem Plan ausgetragen hat weil ihr das Risiko das ich dann doch krank bin zu hoch ist, was sie wohl darf da 4 Tage dazwischen lagen und sie das trotz Krankmeldung dürfe weil ich gesagt habe das ich wieder arbeiten komme am Wochenende.

Ich ärgere mich jetzt natürlich, ich wollte eigentlich nur korrekt handeln für die Firma. Wenn ich meine Krankmeldung normal wahrgenommen hätte, hätte ich das Wochenende und den Sonntag doppelt bezahlt bekommen ohne zu arbeiten, jetzt war ich am Samstag arbeiten und durfte am Sonntag nicht mal normal zu meiner Schicht kommen weil ich ausgetragen wurde und bekomme somit für den Tag auch keine Bezahlung.

Ich bin total verärgert, weis aber auch nicht ob ich da überhaupt etwas machen kann.
Ich habe mich wirklich gefreut am Sonntag arbeiten zu gehen, nicht nur wegen der doppelten Bezahlung.
Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Hilfe 🙂

Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitsplan, Gesetzeslage, Krankmeldung
Ungerechte Note wegen ChatGPT-Nutzung: Ist das erlaubt?

Servus,

Halbe bibel kommt jetzt...

Ich hatte erst letztens eine Presentation welche schriftlich in einer andern Sprache zusammen gefasst werden musste.

Ich habe denn Text erst auf Deutsch geschrieben dannach in ChatGPT ins Englische übersetzen lassen, und selber noch Satzzeichen und ein Paar andere Sätze eingefügt.

Als wir die Noten dazu bekommen haben Sprach mich mein Lehrer drauf an und sagte mir dass ich ChatGPT benutzt habe und er gab mir darauf hin auch eine 6.

Er meinte er hätte beweise, die Beweise waren screenshots indem er meinen Text in ChatGPT eingefügt hat und chatGPT gefragt hat ob er diesen Text schon einmal erhalten hat.

ChatGPT antwortete mit einen Ja und einen Datum.

Er hat auch eine Website names gptzero benutzt welche sagt dass der Text zu 90% mit A.I. geschrieben wurde.

Ich bin mir sicher dass keine Chats so öffentlich zugänglich sind und auch gespeichert werden.

Dass Datum stimmt auch nicht ich hatte bereits alles vorher fertig aber dass glaubt er nicht.

Es steht in keiner Schulordnung dass A.I verboten ist, er selber hat dies auch nie verboten.

(Und wir hatten 1 woche Zeit es zuhause zu machen)

Ich habe es aber auch nicht zugegeben dass es A.I. ist.

(bei anderen Schülern wurde nichts gemacht da er es bei ihnen nicht "enteckt" hat aber ich weiß dass diese auch ChatGPT benutzt haben)

Da kommt dann meine Frage: Ist es Okay dass er mir darauf eine 6 gibt nur weil er an meinen Englisch kenntnissen zweifelt oder habe ich da noch irgendeine Chance davon zu kommen.

Schule, Recht, Gesetzeslage, künstliche Intelligenz, Lehrer, erlaubt oder unerlaubt
Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

  

Um Meine Frage zu verstehen muss ich ein wenig ausholen:

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Aber ist das wirklich so?

Mein Rechtsverständnis sieht folgendermassen aus:

Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung dann auch beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Es hat sich ja Keiner hingesetzt und gesagt: "Ach, ich finde wildes Zelten jetzt mal doof, weil ich speziell "Zelte" nicht mag. Aber mit einer Hängematte / Tarp ist das natürlich ganz etwas Anderes. Also sollen die Leute in der Natur (=Grundstück eines Anderen) nicht zelten dürfen aber Anderes ist wieder OK."

Es geht doch in dem Gesetz darum, dass man nicht will, das da jemand irgendwo in der Landschaft wild ein Lager aufschlägt auf dem Grund und Boden eines Anderen.

Dabei ist es doch egal, ob er das mit einem "Zelt" macht oder dabei nur eine Zeltplane (=Tarp, denn das ist nichts Anderes) verwendet und/oder eine Hängematte.

→ Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit doch sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln man sie durchführt.

  • Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.
  • Da kommt es doch auch nicht darauf an, ob Du die inhaltlich gleiche Tätigkeit einfach anders nennst ("biwakieren" anstelle von "wildes campen"), wenn es die gleiche Tätigkeit bleibt (geplant dort lagern).

   

Oder kann mir hier jemand aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gesetzen widerlegen?

Steht da irgendwo, dass das anhand der verwendeten Mittel zu differenzieren ist und das Eine erlaubt ist während das Andere verboten ist?

Und, wenn ja: Gilt das Bundesweit oder nur in bestimmten Bundesländern (welchen)?

  

Camping, Deutschland, Outdoor, Recht, Gesetzeslage, Survival, wildcampen, Bushcrafting

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