Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

  

Um Meine Frage zu verstehen muss ich ein wenig ausholen:

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Aber ist das wirklich so?

Mein Rechtsverständnis sieht folgendermassen aus:

Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung dann auch beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Es hat sich ja Keiner hingesetzt und gesagt: "Ach, ich finde wildes Zelten jetzt mal doof, weil ich speziell "Zelte" nicht mag. Aber mit einer Hängematte / Tarp ist das natürlich ganz etwas Anderes. Also sollen die Leute in der Natur (=Grundstück eines Anderen) nicht zelten dürfen aber Anderes ist wieder OK."

Es geht doch in dem Gesetz darum, dass man nicht will, das da jemand irgendwo in der Landschaft wild ein Lager aufschlägt auf dem Grund und Boden eines Anderen.

Dabei ist es doch egal, ob er das mit einem "Zelt" macht oder dabei nur eine Zeltplane (=Tarp, denn das ist nichts Anderes) verwendet und/oder eine Hängematte.

→ Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit doch sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln man sie durchführt.

  • Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.
  • Da kommt es doch auch nicht darauf an, ob Du die inhaltlich gleiche Tätigkeit einfach anders nennst ("biwakieren" anstelle von "wildes campen"), wenn es die gleiche Tätigkeit bleibt (geplant dort lagern).

   

Oder kann mir hier jemand aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gesetzen widerlegen?

Steht da irgendwo, dass das anhand der verwendeten Mittel zu differenzieren ist und das Eine erlaubt ist während das Andere verboten ist?

Und, wenn ja: Gilt das Bundesweit oder nur in bestimmten Bundesländern (welchen)?

  

Camping, Deutschland, Outdoor, Recht, Gesetzeslage, Survival, wildcampen, Bushcrafting
Warum verwechseln so Viele "Meinungsfreiheit" damit, dass sie ungefragt überall ihre Meinung äussern dürfen?

Beispiele kann man überall in den "sozialen" Medien sehen, unter anderem auch hier auf dieser Plattform:

Es wird eine Frage gestellt, bei der es nicht um Fakten geht sondern um Meinungen oder Ansichten. Daraufhin antworten dementsprechend auch verschiedene User mit ihren jeweiligen, unterschiedlichen Meinungen und Ansichten. So weit, so gut.

Aber dann gibt es etliche Leute, die die Kommentarfunktion nicht etwa dazu nutzen, ggf. falsche Fakten zu korrigieren. Nein, sie nutzen die Kommentarfunktion dazu, die in den Antworten geäußerten Meinungen zu kritisieren. Sie fangen ungefragt und ohne eine entsprechende Interessensbekundung des Antwortgebers an, ihm ihre eigene, abweichende Meinung zu erzählen, ihn für seine eigene Meinung zu kritisieren etc.

Wenn man sie dann darauf hinweist, dass das unerwünscht sei und dass sie ja eine eigene Antwort an den Fragesteller schreiben könnten in der sie ihre eigene Meinung zum Besten geben könnten (denn schliesslich hat er, der Fragesteller, ja um Antworten gebeten im Gegensatz zu den "ungewollt kommentierten Antwortgebern"), dann kommt als Begründung "wir haben Meinungsfreiheit".

Haben die Leute wirklich keine Ahnung vom Gesetz und was "Meinungsfreiheit" wirklich bedeutet? Oder glauben sie, dass normale Anstandsregeln die im alltäglichen persönlichen Miteinander gelten im Internet außer Kraft gesetzt sind?

Klar, ich kann jedwede Meinung haben.
Und die Meinungsfreiheit (ein Recht dass wir dem Staat gegenüber haben und niemandem sonst) garantiert uns, dass wir für eine bloße Meinung nicht angeklagt werden können und dass der Staat uns deshalb nicht zensiert.

Aber das bedeutet doch nicht, dass wir im Internet plötzlich das Recht haben, jedem ungefragt unsere eigene Meinung "aufzudrücken", wenn er/sie überhaupt nicht darum gebeten hat?

Im realen Leben gehe ich doch auch nicht einfach zu wildfremden Menschen auf der Straße und halte denen einen Vortrag, wenn ich einen Gesprächsfetzen mitbekomme und anderer Ansicht bin. Dazu habe ich kein Recht! Das nennt sich "Belästigung". Und sollte ich das doch machen, dann werde ich im Normalfall im realen Leben eine entsprechende Reaktion bekommen.
Das ist jedem Kleinkind bereits klar, dass es sich nicht in einen Austausch zwischen zwei anderen Personen einzumischen hat, das ist Teil jeder normalen Erziehung.

Warum merken die Leute im Netz nicht, dass das hier genau das Gleiche ist wie im realen Leben und warum verstehen sie nicht, dass "Andere vollzutexten, die nicht darum gebeten haben (weil sie selber keine Frage gestellt haben)" nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat?

Erziehung, Social Media, Gesellschaft, Umgangsformen, Philosophie und Gesellschaft
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