Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?

Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.

Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.

Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.

Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.

Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.

Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.

Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.

Was kann und soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

Auto, Gebrauchtwagen, KFZ, Betrug, Deutschland, Anwalt, Gesetz, Kfz-Versicherung, BMW, Autokauf, Anwaltskosten, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Gesetzeslage, Kennzeichen, Kfz-Mechatroniker, TÜV, Verkauf, Zulassung, verkaufen im internet
Auto waschen auf unbefestigtem Grund verboten?

Guten Abend liebe GF-Community.

Gerade eben als ich auf Instagram unterwegs war sah ich einen neuen Beitrag von @JuraFakten. Um diesen Beitrag handelt es sich letztendlich auch.

JuraFakten schreib Folgendes:

Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser festzulegen und die Einwirkung des Menschen auf Gewässer und das Grundwasser zu steuern.

Beim Autowaschen geht es also vordergründig um das Abwasser, was im Boden versickert und so ins Grundwasser gelangt. Auf einem unbefestigten Grundstück, wie Rasen, Schotterweg oder ähnlichem ist das Waschen des Autos aufgrund der Gefahr für die Umwelt verboten.

Steht das Auto auf befestigtem Grund – zum Beispiel auf einer Betoneinfahrt mit Abfluss sieht es etwas anders aus. Hier legt die Kommune bzw. die Stadt die Regeln für das Waschen eines PKWs auf einem Privatgrundstück fest. Wer also vorhat, sein Auto dort zu waschen, sollte sich vorher unbedingt nach den Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der zuständigen Wasserschutzbehörde erkundigen.

Hierzu habe ich eine frage.

| Quelle:

// Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen…

| Frage:

Findet ihr diese Regelung Gut/Schlecht?

| Mit freundlichen Grüßen: Robin - TechBrain. :)

Bild zum Beitrag
| Ich finde diese Regelung super. 80%
| Ich finde diese Regelung schlecht. 13%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 7%
Auto, Umweltschutz, Wasser, Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Fahrzeug, Gesellschaft, Gesetzeslage, Strafe, Umweltverschmutzung, wasserverschmutzung
Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Haus, Wohnung, Garten, Polizei, Hausbau, Deutschland, Politik, Recht, Erbe, Gesetz, Immobilien, Baurecht, Gesetzeslage, Grundstück, Nachbarn, Rechtslage, Strafrecht, Straftat
Finanzbeamtin spioniert Steuererklärung aus?

Hallo zusammen,

ich Versuche mich so gut es geht kurz zu halten.

Eine ehemalige Nachbarin ist Beamtin auf dem Finanzamt. Sie hat bei einer anderen Nachbarin ausgeplaudert, dass sie über einzelne Gehälter einzelner Nachbarn bescheid wüsste. Dabei konnte sie bis auf hundert Euro genau das Jahresgehalt zweier Bewohnern nennen, u.a eben auch das meines Mannes ... Auch, dass ihre Arbeitskolleginnen sich vor einem Date Auskunft geben lassen würden, bzw in die Steuererklärung rein schauen, um zu sehen ob das Date auch genug verdient und gegebenenfalls das Date rechtzeitig absagen ... Diese besagte Person ist eigentlich für Grenzgänger zuständig, hat schon mal nicht die Berechtigung überhaupt in die Steuererklärungen rein zu schauen, daher gehen wir davon aus, dass sie vermutlich bei ihren Kolleginnen, die für die betreffenden Personen die Sachbearbeiter sind über die Schulter geguckt hat. Das die Person, der sie das alles erzählt hat, die Info weiter trägt, hätte sie eigentlich mit einplanen sollen... Das dass ein absolutes No Go ist, muss ich ja keinem erzählen, und ich hätte sie gerne deshalb angezeigt! Allerdings können wir es nicht beweisen und wir schätzen, dass die Kollegen sowieso untereinander zusammen halten. Daher meine Frage, was kann ich noch tun? Wir sind einfach mega wütend darüber, dass solche Personen das Datenschutzgrundgesetz missachten!

Alltägliches, Gesetzeslage, Steuerrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetzeslage