Kann ich meinen ausländischen Nachnahmen ändern?

Ich bin Vietnamesin und hier in Deutschland geboren ich habe einen Vietnamesischen Nachnahmen und der wird immer falsch ausgesprochen und immer falsch geschrieben.In der Schule wurde mein Nachname ständig falsch geschrieben,bei der Krankenkasse auch,bei meinen Ausweis, Büchereiausweis usw wurde auch immer mein Name falsch geschrieben.Ich hab gehört das man seinen Nachnamen so ändern kann wie man es eben ausspricht bei meinen Namem geht es leider nicht es gibt zwar die ganzen Laute in Deutschland aber trotzdem kriegt es keiner gebacken hin meinen Nachnamen richtig oder fast richtig auszusprechen.Ich heiße mit Nachnamen Nguyen viele sprechen es Niguyen, N Guyen,Nooyen,Win,when,New wen,Nayen,Nuyen,Nüyen,Gwen,Nyen usw aus und das ist falsch,meiner wird Ngüan ausgesprochen.Es wird einsilbig ausgesprochen Ngüan wie das Wort Nürnberg nur ohne Berg aussprechen und statt Nürn muss man Ngürn aussprechen das Ng wie das Wort singen viele haben das Problem das Ng als erstes auszusprechen weshalb ich meine Namen nicht zu Ngüan umbenennen kann denn für die ist es ja auch schon schwierig wegen dem Ng am Anfang.Außerdem kommt mein Nachname sehr extrem häufig vor zwar steht es im Internet drauf das nur 40prozent der Leute das besitzen aber so gut wie fast jeder trägt das und das ist nicht übertrieben.

Der Grund für die Verbreitung des Namens ist hauptsächlich in der bewegten Geschichte Vietnams zu suchen. Als 1232 die Ly Dynastie überworfen wurde, wurden die Mitglieder und Nachfahren dieser Dynastie durch die nun amtierende Tran Dynastie dazu gezwungen, ihren Familiennamen zu Nguyen zu ändern. Dies geschah aus Zwecken der Erkennung und Demütigung des ehemaligen Feindes.

Kann ich meinen Nachnamen ändern und einen anderen Vietnamesischen Nachnahmen nehmen der einfach auszusprechen ist?

Ich bedanke mich schon Mal im Voraus.

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Ilegales Straßenrennen?

Hallo, ich habe heute leider etwas sehr schreckliches Erlebt. Ich war mit 2 Freunden Motorradfahren (2x 125er und einer eine große Maschine). Wir sind auf einer, fast gar nicht befahrenen, Landstraße die ganze Zeit hoch und runter gefahren, was eine Go Pro auch manchmal festgehalten hat. Ein Freund hat auch wheelies gemacht und sich eher daneben benommen. Jedenfalls hatte ich die Kamera auch kurz, bin aber nur die Straße hoch und runtergefahren, wo 70 erlaubt erlaubt. Mit meiner 125er kann ich nicht mehr als 110 fahren und ich war bei weitem nicht auf maximaler Geschwindigkeit. Jedenfalls ist der andere 125er Freund die große Maschine vom Freund gefahren und ist weggerutscht und hat sich stark verletzt. Logischerweise wurde der Krankenwagen gerufen und die Polizei kam auch hinzu. Zum Zeitpunkt, als der eine sich verletzt hat, bin ich gar nicht gefahren, sondern stand am Rand. Die Polizei hat die Go Pro beschlagnahmt und meint ein "Straßenrennen" gesehen zu haben, was nicht der Fall war. Wir sind lediglich hoch und runter gefahren und meistens eigentlich auch einzeln. Die Maschinen + Führerscheine wurden beschlagnahmt und illegales Straßenrennen steht im Raum. Ich bin 16 und hatte mit der Verletzung nichts zu tun. In weit weit steht jetzt ein illegales Straßenrennen für mich im Raum, wenn man auf der Kamera höchstens sieht, dass ich alleine zu schnell war? Ich habe höchstens noch auf der Landstraße gewendet, bei durchgezogener Linie, was ich allerdings nicht genau weiß...

Gerne bei Unklarheiten fragen und melden, für mich ist das ein Riesenthema weil hier mehrere Tausend Euro und eine Zukunft auf dem Spiel steht....

Danke schonmal für Antworten.

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Brandursache, Gutachter, Selbstversuch unter Anleitung?

Guten Tag,

Ich habe folgende Fragestellung aber erst mal zum Sachverhalt. Es Geht um Küchenunterbauradio das vor 7 Jahren eine Brand in einer Küche ausgelöst hat und eine Feurzeuggasflasche zur Detonation gebracht hat die gleichzeitig das Feuer wohl ausgehen ließ.

Es wurde seitens der Polizei dann gesagt Es muss sich um einen Technischen Defekt gehandelt haben die Untersuchungen haben auch keinerlei Brandbeschleuniger etc. Finden lassen.

Jetzt nach 7 Jahren wurde ich angeklagt aufgrund von Aussagen Es wäre selbst verursacht worden, und das indem Papier in das Küchenradio gesteckt wurde und dadurch zum brennen gebracht wurde.

Jetzt zu meiner Fragestellung!

1.Kann das Radio wirklich mit etwas Papier zum brennen gebracht werden? Reicht das überhaupt aus das Gehäuse ist aus Kunststoff genaugenommen thermoplast!

2.wenn das Radio auch anders zum Brennen gebracht werden kann wie lange braucht es bis es in vollbrand steht und vom Schrank abfällt auf die Arbeitsplatte?

3. Wie hoch könnte die Temperatur werden die in ca. 40 cm Abstand entstanden ist die die Gasflasche mit plastikkappe zum schmelzen brachte und so detonieren ließe.

4. Hat jemand eine Idee welche Ursachen noch zum Brand geführt haben können? Ich hatte vor kurzem mit einem Feuerwehrmann gesprochen der sagt das sich auch fett und dünsten durchs Kochen in so ein altes Radio Ablagen können und zum Brand führen können.

5. Ist es möglich unter Fachlicher Anleitung den Versuch zu unternehmen dies nachzustellen unter fast gleichen vorraussetzungen? Um dies aufzuzeichnen. Erst versuchen es mit Papier zum brennen zu kriegen? Wenn nicht andere zundquellen zu verwenden?

Die Temperatur zu messen die im dem Abstand herrschte?

Die Zeit zu meßen bis vermutlich die Gasflasche deponiert ohne eine zu benutzen da dies natürlich höchst gefährlich ist!

Vieleicht mit jemanden der in dem bereich arbeitet oder privat ein Feuerwehrmann der bereit ist es auszuprobieren probieren unter Berücksichtigung des brandschutzes und eventuell dies bei Gericht wiedergibt wie dies ablief.

(An keinem Wohnhaus, windgeschützt, löschmittel zur verfügung)

Natürlich kann man einen Gutachter nehmen oder so etwas beauftragen, aber das ist keine Option ich bin alleinerziehend kann mir keinen Gutachter leisten der mir das beantworten kann und die Zeit ist natürlich auch noch so eine Sache...das einzige was mir bleibt ist es mit proffesioneller Anleitung nachstellen zu lassen.

Hoffe ihr habt Ideen die mir helfen.

Gruß

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Rechtsanwalt, Feuer, Brand, Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Gutachter, Jura
Polizei Auswahlverfahren Klage sinnvoll?(Sehvermögen unzureichend)?

Hallo,

ich wurde vor 3 Wochen bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.

"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"

Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen.

Ich habe dann auf die Ablehnung Widerspruch eingelegt und bin nochmal zu einem anderen Augenarzt, der mir wieder 30% beiderseits bestätigt hat. Bei beiden Augenärzten wurde der Sehtest ebenfalls wie bei der Polizei mit Landoltringen durchgeführt.

Ich wurde daraufhin nochmal zum Sehtest der Polizei eingeladen und wurde nun wieder als polizeidienstuntauglich eingestuft, aber diesmal nur auf dem linken Auge.

"unzureichendes Sehvermögen ohne Korrektur links."

Diesmal hab ich es mit dem linken Auge nicht auf 30% geschafft.

Macht eine Klage hier Sinn und würde ich damit durchkommen? Ich habe von zwei Augenärzten den Bescheid das meine Sehkraft bei 30% liegt die Polizei ist der Meinung das diese nur bei 25% liegt, erst auf beiden Augen jetzt nur auf dem linken.

Den Sehtest bei der Polizei führen nicht mal Ärzte durch sondern normale Mitarbeiter.

Klage aussichtslos 89%
Einen Versuch ist es wert 11%
Klage sinnvoll 0%
Recht, Augenarzt, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Gesundheit und Medizin, Klage, Sehstärke, polizeidiensttauglichkeit, Polizeiärztliche Untersuchung
Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Bürokratie, Gerichtsverhandlung, Justiz, Rechtslage

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