Was ist, wenn man verreist ist/länger abwesend ist, zu einer Gerichtsverhandlung geladen wird, jedoch man abwesend ist?
Mich interessiert, was passiert wenn man als Angeklagter oder Zeuge vor Gericht geladen wird, aber man bei Zustellung der Ladung der Gerichtsbehörde bereits im Ausland ist (egal ob beruflich/privat) und somit beim Termin nicht erscheinen kann.
3 Antworten
Dann ist man entschuldigt.
Ist man Beklagter in einem Strafverfahren, wird je nach Auslastung des Gerichts für den voraussichtlichen Verhandlungstag/zeitraum die Auflage erteilt, entweder nicht zu verreisen oder sich abzumelden.
Im Zweifel Ordnungsgeld, Vorführbefehl oder Haftbefehl
Als Angeklagter kann man auch in Abwesenheit verurteilt werden.
diese Aussage ist nur unter ganz strengen Voraussetzungen zutreffend, die dann nicht vorliegen wenn man den Termin wegen Urlaubs nicht wahrnehmen kann. Das Gesetz sagt vielmehr Folgendes:
§ 230 Abs. 1 StPO
Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.