Als Zeuge selbst belastet?
Hallo,
ich wurde als Zeuge vor Gericht befragt. Ich habe mehrfach cannabis bei dem Angeklagten gekauft. Die Behörden hatten Handy Chats als Beweismittel. Wieviel die Behörden wirklich wussten weiß Ich nicht, da ich keine Akteneinsicht eingefordert hat. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde wegen geringfügigkeit eingestellt. Der Richter sagte mir dann vor Gericht, dass ich keine Aussage verschweigen darf, da mein Strafverfahren schon abgeschlossen ist und ich mich deshalb nicht selber belasten kann. Ich wurde dann also vor Gericht gefragt ob ich mehrfach bei dem Angeklagten Cannabis gekauft hätte, darauf sagte ich ja (Ich dachte das wüssten die wegen den handychats). Der Richter meinte dann, dass hätte ich nicht sagen müssen. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass erneut ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeführt wird? Kann ich überhaupt nur wegen dieser Aussage verurteilt werden? Die Behörden haben ja anscheinend keine Anhaltspunkte, dass das stimmt und die müssen mir den mehrfachen Kauf doch nachweisen.
Danke für hilfreiche Antworten,
Moralapostel sind nicht erwünscht.
3 Antworten
Und genau deswegen geht man, wenn man Dreck am stecken hat, niemals nie zur Polizei etwas aussagen und tut's vor Gericht nur mit Anwalt. Da haben sie mal wieder schön wen verarscht...
Ob und was da jetzt passieren kann, sagt dir ein Fachanwalt, wir können das nur sehr schwer beurteilen, ohne das Verfahren zu kennen.
Der Richter sagte mir dann vor Gericht, dass ich keine Aussage verschweigen darf, da mein Strafverfahren schon abgeschlossen ist und ich mich deshalb nicht selber belasten kann.
Was war der Grund des Verfahrens? Wenn es tatsächlich um den Erwerb von dem Angeklagten ging, kann Dir nichts passieren. Sollte es aber eine andere Sache gewesen sein kann es eng werden.
Sag mal, hast du keinen Anwalt?
Bin Student und habe kein Geld für einen Anwalt. Da gehe ich lieber das Risiko ein eine kleine Geldstrafe zu zahlen, sollte es denn dazu kommen. Habe ja nur kleinste Mengen erworben und bin nicht vorbestraft, also wird das Strafmaß (sollte es eines geben) relativ klein sein
Der Grund des Verfahren gegen mich (was schon vorbei ist) war Kauf von cannabis von dem Angeklagten.