(Ich habe die Frage bereits fälschlicherweise als Diskussion erstellt! Es sollte aber eine Umfrage sein)
Ihr habt es sicherlich vor einem Monat etwa mitbekommen, als Compact (Zeitung) verboten wurde. Durch das BVWG wurde es im vorläufigen Verfahren aufgehoben.
Die genauen Details könnt ihr nachlesen.
An die Juristen hier & die, die Politik mitverfolgen:
Denkt ihr das Verbot hält stand oder wird es im Hauptverfahren aufgehoben?
Meines Erachtens nach hält das Verbot keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.
Könnte man theoretisch dann noch zum Bundesverfassungsgericht?
Wie sehr ihr das? Bitte mit einer ordentlichen Begründung gerne Quellen usw…