Was ist die Unabhängigkeit der Gerichte?

3 Antworten

Die Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden. Richter sind aber nicht weisungsgebunden.

So kann ein Richter nicht angewiesen werden, wie er ein Gesetz auslegt. Gesetze enthalten mitunter unbestimmte Rechtsbegriffe wie "aus niedrigen Beweggründen" oder "grob fahrlässig". Ob das im Einzelfall gegeben ist, lässt sich nicht rein objektiv bestimmen. Das Gericht ist unabhängig bei der Entscheidung über die Frage, ob das in einem bestimmten Fall gegeben ist oder nicht.

Das Gericht ist auch frei bei der Beweiswürdigung. Der Richter kann bei einander widersprechenden Zeugenaussagen entscheiden, welche er für glaubhaft hält und nicht angewiesen werden, eine bestimmte Aussage seiner Entscheidung zu Grunde zu legen.

Auch bei der Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Höhe einer Strafe unterliegt ein Gericht nur dem Gesetz, nicht aber dienstlichen Weisungen.

Mit Unabhängigkeit der Gerichte wird m.E. auf die demokratische Gewaltenteilung angespielt. Die staatliche Gewalt ist in Judikative, Exekutive und Legislative untergliedert (vgl. Art 1 III GG). Alle 3 agieren bzw. handeln unabhängig voneinander und kontrollieren sich gegenseitig. Dadurch wird eine unabhängige Rechtsprechung gewährleistet. Die Richter der Gerichte, also der Judikative, richten sich ausschließlich nach dem Gesetz, haben keinen Vorgesetzten außer das Gesetz und werden aufgrund der Gewaltenteilung nicht von Drittparteien beeinflusst. Die letzten 3 Punkte kannst du dir dabei merken.

Dies wird nochmals gemäß Art. 97 I GG verdeutlicht.

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html

Ihnen kann niemand Befehle erteilen, wie sie zu entscheiden haben, z.B. der Landesjustizminister. Das ist Teil der Gewaltenteilung.