Auto Privat verkauft, nach 1 Tag Zahnriemen wohl gerissen, Käufer fordert Geld zurück...

Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.

Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.

Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.

Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf

Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.

In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"

Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.

bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?

Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.

Auto, Gebrauchtwagen, Geld, Recht, Kaufvertrag, Gericht, Autokauf, Autoverkauf, Klage
Ebay Kleinanzeigen "Angebot annehmen" wie "bindend"?

Hallo an alle Juristen, Ebay Kleinanzeigen User und sonst auch jeden anderen.

Ich habe seit gestern mit jemandem bei Ebay Kleinanzeigen hin und her geschrieben und einen Artikel im Wert von 180 Euro bei ihm kaufen wollen. Jedoch wirkte er mir die meiste Zeit nicht ganz koscher und ich war mir nie ganz ganz sicher ob ich es machen sollte ( Es muss über Versand laufen, da wir zu weit auseinander wohnen). Wir haben uns unterhalt, er hat mir einen Perso geschickt auf dem auch seine Adresse stand und danach eine Bankverbindung auf eine Kreditkarte. Dann schickte er mir eine anfrage, ob ich sein Angebot "annehmen" würde. Ich habe mir da nix weiter gedacht und erstmal angenommen, war allerdings auch echt gewillt mit ihm ein Geschäft einzugehen. Nachdem ich jedoch seinen Namen und seine Adresse im Telefonbuch gefunden habe und ihm eine SMS geschrieben habe und ihn angerufen habe (woraufhin keine antwort kam ) und er auch nicht telefonieren möchte und irgendeine Ausrede von Umziehen etc. auftischte war mir das ganze nichtmehr ganz geheuer und ich habe gesagt ich werde den handel nichtmehr eingehen. Er hat von mir noch keinerlei Daten also keine Adresse, keinen Namen und nichts, also kann die Ware auch noch nicht unterwegs sein. Nun schreibt er

"ich gebe ihnen hiermit eine Frist bis morgen 14 Uhr mir einen Beleg der Überweisung zu übermitteln ansonsten wird ein gerichtliches mahnverfahren eingeleitet desweiteren steht mir frei die sache an ein Inkasso Büro zu übergeben"

Hat er irgendwas gegen mich in der Hand? Alles was ich hier sehe ist, dass ich mit meinem Verdacht Recht gehab habe..... Danke schonmal für eure Hilfe!!!

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Beleidigung - 14Jahre, wie hohe Geldstrafe zu erwarten?

Hallo Community!

Vorerst: Ich weiss das es echt scheie war, das zu machen. Ich habe mich 3Tage danach im Schulbus persönlich bei dem Oer entschuldigt.

Das geschah: Mir war langeweilig, und ich habe von der neuen WhatsApp- Killermessage gehört die Whatsapp abstürzen lässt. Ich fragte einen Freund ob er jemand kennt, den man damit verarschen könnte und er schickte mir einen Kontakt. Ich schrieb die Person an, und schrieb Dinge wie "Willst du für 3€ fien", "Ich habe auf dich gewit" und "ich will dich fi**en". Nun hat mich diese Person für beleidigung angezeigt, und ich habe soeben eine Polizeiliche Vorladung bekommen.

Anlass: § 185 Strafgesetzbuch, Beleidigung

Nun wollte ich fragen welche Strafe ich zu erwarten habe. Meine Schwester studiert, und hat bereits ihren Rechtsschein, und sagte mir das ich mit einer Geldstrafe in höhe von bis zu 5000€! Es wird wohl durch den Nettobetrag des Angezeigten (in dem Fall meine Mutter) berechnet. 30% in Tageslöhnen, wohl mindestens 30Tagessätze. Das bedeutet, 30tage lang 30% des Nettogehaltes meiner Mutter. Das wären 50%x30= 1500€! Aber 1500€ Geldstrafe für einen 14Jährigen? Das kommt mir etwas seltsam vor, weshalb ich euren Rat brauche. War jemand schonmal in dieser Situation und kann mir sagen wie es bei ihm abgelaufen ist? Meine Schwester sagte das es bei Beleidung keine Strafminderung wegen der nicht-volljährigkeit gibt. Hat sie recht?

Zu mir: Ich bin 14Jahre alt, meine Mutter ist alleinerziehend und ich habe nur eine 24Jährige Schwester die wo anders wohnt, aber hier bei uns gemeldet ist. In meiner vergangenheit hatte ich anfang 2013 (13Jahre) eine Anzeige wegen Körperverletzung die jedoch fallen gelassen wurde.

Ich will nicht sagen, das es nicht falsch war, und ich nicht nicht zur Rechenschaft gezogen werde! Ich weiss das es falsch war, und ich büße jetzt dafür ein.

Jugendliche, Gericht, Beleidigung, Folgen, Strafe, Strafrecht

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