Darf ein Gewerblicher Verkäufer auch Privat verkaufen?

Hallo Leute, Ja die Frage gibt es ständig im Netz aber da jeder nur sein Halbwissen dazu gibt kommt es hierbei immer drauf an wo man die Antowrten dieser Frage liest um nun auf Ja oder Nein zu kommen.

Ich habe ein gewerbliches Profil bei Ebay. Ich handel mit KFZ Ersatzteilen. Ich führe logischerweise auch Steuern ab und habe ein Gewerbe usw. Halt alles ganz normal.

Nun möchte ich aber mein eigenes Auto verkaufen. Dieses habe ich Privat gekauft und möchte es auch Privat verkaufen. Auch habe ich noch ein altes Handy welches ich gern privat verkaufen möchte.

Nun meine Frage:

Darf ich unter dem gleichen Namen bei Ebay auch Produkte (in meinem Fall ein Auto und ein Handy) privat verkaufen (z.B. indem Ich "Privatkauf - Umtausch ausgeschlossen" reinschreibe) oder darf ich das nicht?

Ich bitte euch Dringend eure Antworten mit einer Quelle zu markieren. Am besten einen Gesetzestext oder einem Urteil oder so etwas. Wenn ihr nur mit "Ja darfst du" und "Nein darfst du nicht" antwortet dann haben wir nur noch einmal diese Frage gestellt ohne, dass jemand weiß was nun richtig ist oder falsch.


So wie ich das sehe, darf ich Produkte Privat verkaufen. Auch in meinem Gewerblichen Profil. Siehe § 344 Abs. 1 HGB

"Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig."

-> Im Zeweifel -> Ich kennzeichne meine Angebote aber eindeutig mit "Privatkauf"

verkaufen, Steuern, eBay, Gesetz, Gericht, Handel, Privat, Urteil, Gewerblich

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht