HILFE..Was bedeutet öffentliche Klage - Hauptverfahren?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Anfang dieses Jahres bin ich betrunken Fahrrad gefahren und erwischt worden bei einem Wert von 1,67. Als die Beamten mich mitnehmen wollten beleidigte ich sie und werte mich. Im Auto schnappte ich nach der Hand von einem Polizisten (erwischt diese aber nicht wirklich), weil er mich so stark festhielt dass ich keine Luft mehr bekam. Nun habe ich drei Anzeigen auf dem Hals, nämlich fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§316. Ich bereue das alles sehr, bitte jetzt keine Moralpredigen, ich weiß was für einen Mist ich gebaut habe.. Habe deswegen auch zwei ernst gemeinte Entschuldigungsschreiben verfasst und ein Entschuldigungstelefonat mit den beteiligten Beamten geführt.

So, nun erreichte mich heute nach langer Zeit der Brief. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich 18 Jahre alt bin und da irgendwas von Jugendrichter steht, weshalb ich annehme, dass das Ganze jugendstrafrechtlich verurteilt wird. Aus dem Brief werde ich allerdings nicht ganz schlau. Er wurde vom Staatsanwalt verfasst, er enthält seine Anklageschrift. Am Ende dieser Anklageschrift und des Briefes steht: "Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun? Wird es zu einer richtigen Verhandlung im Gerichtssaal kommen? Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann? Wenn da Leute kommen die mich kennen... Dann kann ich mich ein Leben lang nicht mehr draußen blicken lassen, so peinlich ist das... Welche Beamten werden beteiligt sein? Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat? Lohnt es sich einen Anwalt zu holen oder was muss ich jetzt tun?

Ich danke euch sehr fürs durchlesen und hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Lara

Rechtsanwalt, Polizei, Gericht, Anklageschrift, Gerichtsverhandlung, Staatsanwaltschaft
Das Jugendamt hat unsere Kinder entnommen, was können wir tun?

Hallo, Wir hoffe wir finden hier Hilfe, denn wir sind sonst komplett Ratlos....

Im April 2015 wurden unsere Kinder entnommen 2 Jahre alt und 1 Jahr alt. Wir sind beide 20 Jahre alt. Das Jugendamt (J-A) ist kurz nach der Geburt bei uns eingekehrt und schikaniert & lässt uns am laufendem Bande auflaufen und haben unsere Familie zerstört, die Beziehung fast ins aus gedrängt und ist der Grund das wir in Psychologischer Behandlung sind. Das J-A hat uns schon 2 mal versucht die Kinder zu entziehen, jedoch erfolglos. Seitdem versucht das J-A uns permanent Bedingungen aufzudrücken ( Psychologe, Drogentest, Schweigepflichtsentbindungen, Einrichtung etc.) und wir so Blind wir waren und aus Angst zu denn Kindern, haben wir alles gemacht was sie abverlangten, was jedoch in jeglichen Hinsichten gegen uns verwendet wird. Sie Lügen in Dokumenten, versuchen uns auszuspielen. Sie hacken auf der abgeschlossenen Vergangenheit meiner Freundin rum, stellen mich als Aggresiven Menschen hin, durch mein Ausraster bei denn Kindesentnahmen. Mittlerweile war die gerichtliche Anhörung und kommt bald zum Hauptverfahren. Jetzt haben sie uns seit Anfang August wo die Übergabe aus dem Kindernotdienst in das Kinderheim war, denn Umgang und das sehen unserer Kinder verboten, bis zu einem Aufklärungsgespräch... von unserem Anwalt haben wir bisher kein Nutzen ziehen können.

Wir haben Abends Cannabis konsumiert, was wir mittlerweile eingestellt haben, was auch nur durch die Info der Eltern an das Jugendamt kam. Wir sind dadurch nie auffällig geworden oder haben unsere Kinder vernachlässigt und haben es nicht in Räumlichkeiten oder bei sein der Kinder gemacht, genau so wie wir nicht in der Wohnung Rauchen, nur in der Küche am offenen Fenster wenn die Kinder nicht drin sind und mit Ionisierer.

Bei der Anhörung wo es um die Begründungen und Anfechtung ging, musste der J-A Arbeiter jedesmal 2 Minuten überlegen mit mehrfachen " Hmmmm " und in die Luft gucken nachdenklich, während dessen wir alles sofort begründen und erklären konnten. Als der Richter sagte " Herr J-A Arbeiter, das sind alles gar keine greifbaren Gründe, Ich sehe kein Problem darin, das die Kinder bei Ihren Eltern aufwachsen " bezogen sie sich zuletzt auf das nie relevant gewesene Thema mit denn Drogen. Die Begründung: Die Einrichtung, in der sich die Familie befand, wurde ein Bericht abgelegt, in der erläutert wird, das die Eltern der Kinder auffälliges Verhalten gezeigt haben sollen verpeiltheit, nicht ganz bei Sache, übermüdet.

Wir haben jedoch nie Drogen dort konsumiert da das auch eine Betreute WG für die Zeit war, wir hatten also nicht die Möglichkeit, zumahl der Bericht nur um Negatives Handelt und überwiegend 0 davon Wahr ist, obwohl sie uns dort nur gelobt haben.

Wir hoffen wir finden erfahrene Leute die uns helfen können... Wie sollen wir uns Verhalten ? Was können wir machen, um die Kinder sicher wieder zu bekommen ? Wie können wir uns Wehren/ weitere "Teufelsverträge" meiden ?

Danke

Kinder, Eltern, Gericht, Jugendamt, Kinderheim
Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

Guten Tag!

Folgendes Problem hat sich heute ergeben. Ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bekommen - .rka Rechtsanwälte. Genanntes habe ich in Form von Bildern dieser Frage beigefügt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich selbst habe die beschriebene Straftat nicht begangen, sondern mein Freund (zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt). Er hatte seinen PC in der Zeit bei mir (in meiner eigenen Wohnung) in Betrieb und hat in meiner Abwesenheit (welche ich momentan allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann) ein AddOn für das Spiel GoatSimulator geladen, in dem Glauben, es sei kostenlos (Er ist ziemlich Blauäugig.). Ich selbst habe ihm das Herunterladen von Dateien auf nicht zweifelsfrei seriösen Seiten untersagt, allerdings hat er sich offensichtlich nicht daran gehalten. Er gibt auch zu, dass es seine Schuld ist, ebenfalls möchte er dies auch schriftlich mitteilen.


  • Inwieweit kann ich (19) jetzt zur Rechenschaft gezogen werden? Kann die alleinige Schuld überhaupt auf ihn übertragen werden (Er ist dazu bereit) ? Wer muss die geforderten Summen zahlen, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt, den ich zu Rate ziehen möchte ist heute leider nicht mehr erreichbar, darum wende ich mich heute an die guteFrage-Community, in der Hoffnung, dass mir jemand schon mal eine erste Einschätzung geben kann.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Medienrecht, Unterlassungserklärung, illegaler Download

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